Maschinen

Holzbearbeitungsmaschine

Neukauf von Holzbearbeitungsmaschinen

Der Unternehmer darf den Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen. Darüber hat sich der Unternehmer vor der ersten Inbetriebnahme zu vergewissern. Der hierfür notwendige Prüfaufwand kann durch den Kauf einer von einer anerkannten Prüfstelle zertifizierten Holzbearbeitungsmaschine erheblich reduziert werden.

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Damit bereits in der Planungsphase eine Produktauswahl hinsichtlich einer Holzbearbeitungsmaschine mit optimaler Sicherheit getroffen werden kann, informiert DGUV Test regelmäßig über die von der Prüfstelle des Fachbereiches Holz und Metall geprüften Holzbearbeitungsmaschinen.

Beschaffung lärmarmer Maschinen

Die Maßnahmen zur Lärmminderung an neuen Maschinen müssen gemäß Maschinenrichtlinie "nach dem Stand des technischen Fortschritts" ausgeführt sein. Geprüfte Holzbearbeitungsmaschinen (DGUV Test) erfüllen diese Anforderung. Darüber hinaus empfiehlt es sich, in der Angebotsphase die Schallleistungs- bzw. Schalldruckpegelangaben der Hersteller untereinander zu vergleichen.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Seite "Lärm".

Holzbearbeitungsmaschinen verändern oder umbauen

Werden Maschinen bzw. Anlagen verändert - z. B. Austausch von Einzelmaschinen in einer Sägewerksanlage oder Formatbearbeitungsstraße der Möbelindustrie - ist zu prüfen, ob damit eine wesentliche Veränderung des Risikos verbunden ist. Wenn ja, ist für die geänderte Maschine bzw. Anlage das Konformitätsverfahren durchzuführen.
Weitere Informationen siehe: Interpretationspapier "Wesentliche Veränderung von Maschinen" (Link: BAuA).

Gebrauchte Holzbearbeitungsmaschinen beschaffen

Beim Kauf einer gebrauchten Holzbearbeitungsmaschine ist zu beachten, dass die sicherheitstechnische Beschaffenheit der Maschine den Vorschriften entsprechen muss, die zum Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens gültig waren. Dabei kann es sich um nationale (z.B. berufsgenossenschaftliches Recht) oder um europäische Beschaffenheitsanforderungen (EG-Maschinenrichtlinie) handeln.
Weitere Informationen siehe: ProdSG (Link: juris).

Unfallschwerpunkt Tisch- und Formatkreissägen

Mehr als ein Drittel aller Arbeitsunfälle führen zu Handverletzungen und stellen damit die häufigste Verletzungsart dar. In holzbe- und -verarbeitenden Betrieben werden in erheblichem Maße solche Handverletzungen durch das Bedienen der Tisch- und Formatkreissäge verursacht, weil Schutzvorrichtungen wie z.B. die obere Werkzeugverdeckung für das Kreissägeblatt nicht benutzt oder falsch eingestellt oder wichtige Hilfsvorrichtungen nicht verwendet werden.

Die Unterweisungshilfe zeigt, auf welche Schutzvorrichtungen und Arbeitsweisen es beim Benutzen einer Tisch- und Formatkreissäge ankommt.

Beschaffenheitsanforderungen, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungsmerkblätter

Die DGUV Regel 109-606 „Branche Schreinereien/Tischlereien“ enthält zu den verschiedensten Holzbearbeitungsmaschinen auf den folgenden Seiten Beschaffenheitsanforderungen, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungsmerkblätter:

 Beschaffenheits­anforderungGefährdungs­beurteilungUnterweisungs­merkblatt
Abrichthobelmaschine DOCX 
Bandsägemaschine DOCX 
Dickenhobelmaschine DOCX 
Tisch- und Formatkreissägemaschine DOCX 
Tischfräsmaschine DOCX 
Doppelendprofiler DOCX 
Handbetätigte Gehrungskappsägemaschine DOCX 
Kantenanleimmaschine DOCX 
Mehrblattkreissägemaschine mit Handvorschub DOCX 
Mehrseitenhobelmaschine DOCX 
CNC-Oberfräsmaschine DOCX 
UntertischkappsägemaschinenPDFDOCX 
VertikalgatterPDFDOCX