Erste Hilfe

Ein Helfer stabilisert den linken Arm einer liegenden Person. © wellphoto / Fotolia.com

Fortschritte in der Unfallverhütung machen die Erste Hilfe leider nicht entbehrlich. Im Gegenteil! Laut Statistik erleidet jeder Versicherte in seinem Berufsleben einen Arbeitsunfall mit einer Ausfallzeit von mehr als drei Tagen. Und nicht zuletzt könnte es verhängnisvoll sein, wenn in Betrieben das Gefühl aufkäme, jederzeit vor Unfällen sicher zu sein. Deshalb ist und bleibt die Erste Hilfe ein wichtiger Bestandteil der Prävention.

Wie ist Erste Hilfe definiert?

Der Begriff der Ersten Hilfe fasst alle Personen, Einrichtungen und organisatorischen Maßnahmen zusammen, die dem Ziel dienen, einen Verletzten aus der Gefahrenlage zu befreien, ihm zu helfen, ihn transportfähig machen und der Heilbehandlung zuführen.

Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. Hier finden Sie alle Infos rund um das Thema Ersthelferausbildung.

Organisation

Erste Hilfe ist nicht nur nach Arbeitsunfällen gefragt, sondern auch bei einer akuten Gesundheitsschädigung oder lebensbedrohlichen Störung einer Körperfunktion. Jeder Unternehmer muss zu diesem Zweck in seinem Betrieb die notwendigen Einrichtungen zur Verfügung stellen und eine entsprechende betriebliche Organisation schaffen. Dazu gehören neben ausgebildeten Ersthelfern auch Verbandskästen, Rettungsgeräte oder Sanitätsräume, aber auch Notfall- und Rettungspläne. Dies bezieht sich nicht nur auf die Werkstätten, sondern auf alle Bereiche, in denen Mitarbeiter tätig sind wie zum Beispiel auf Baustellen, in Büros oder Fahrzeugen. Schadensereignisse außerhalb der beruflichen Tätigkeit des Versicherten – wie Wegeunfälle – sind in der Regel der Einflusssphäre des Unternehmers entzogen. In solchen Fällen braucht die Erste Hilfe nicht vom Unternehmer organisiert werden.

Pflichten

Zu den Pflichten eines Unternehmers gehört eine Dokumentation über die im Einzelfall geleistete Erste Hilfe. Der Versicherte ist hingegen verpflichtet, den Unfall sofort dem Unternehmer zu melden. Dies ist im Abschnitt „Erste Hilfe“ der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) festgehalten.

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