Gefahrtarif
Zum 01.01.2019 ist ein neuer Gefahrtarif der BGHM in Kraft getreten.
Die bis zum 31.12.2018 gültigen Gefahrtarife finden Sie hier.
Was ist ein Gefahrtarif?
Der Gefahrtarif ist Bestandteil des umlagefinanzierten Beitragssystems der gesetzlichen Unfallversicherung: Jede Berufsgenossenschaft ist gesetzlich verpflichtet, einen Gefahrtarif aufzustellen. Der Gefahrtarif verfolgt den Zweck, das Unfallrisiko in den Unternehmen angemessen bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Die im Gefahrtarif aufgeführten Gefahrklassen bilden eine wesentliche Grundlage zur Berechnung der Beiträge.
Wie berechnen sich die im Gefahrtarif genannten Gefahrklassen?
Die Gefahrklassen eines Gefahrtarifs werden durch Gegenüberstellung der Entschädigungsleistungen (beispielsweise Kosten für Heilbehandlung, Renten an Versicherte) und der gezahlten Arbeitsentgelte eines Gewerbezweiges in einem Beobachtungszeitraum berechnet. Anschließend werden Gewerbezweige mit ähnlichem Risiko zu Tarifstellen zusammengefasst. Alle in einer Tarifstelle veranlagten Unternehmen bilden somit eine Risikogemeinschaft, deren Durchschnittsgefährdung durch die Gefahrklasse ausgedrückt wird.
Warum gibt es einen neuen Gefahrtarif?
Die Berufsgenossenschaft muss den Gefahrtarif regelmäßig, spätestens alle sechs Jahre, anpassen. Die Vertreterversammlung prüft und beschließt ihn anschließend. Um wirksam zu werden bedarf der Gefahrtarif noch der Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt.
Durch die zeitliche Befristung wird sichergestellt, dass Veränderungen der Risiken in den einzelnen Gewerbezweigen entsprechend berücksichtigt werden. Diese Veränderungen können sich durch neue Techniken und Arbeitsweisen sowie durch Maßnahmen bei der Unfallverhütung ergeben.
Welcher Gefahrklasse ist mein Unternehmen zugeordnet?
Die Unternehmen erhalten einen Veranlagungsbescheid. Diesem ist die Tarifstelle und die Gefahrklasse des Gefahrtarifes, sowie die Bezeichnung des Gewerbezweiges zu entnehmen.