Versicherungsschutz

Arbeitsunfall
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Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte oder freiwillig Versicherte infolge der Arbeit erleiden. Dazu gehören z. B. auch Unfälle auf allen mit der Arbeit verbundenen Dienstfahrten.

Abgedeckt sind nur Risiken, die in einem inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeiten stehen. Hier ist entscheidend, dass die Tätigkeit dem Unternehmen und nicht privaten Zwecken (z.B. Essen und Trinken, Spazierengehen) dient. Der Gesundheitsschaden muss Folge des Unfalls sein. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten (z. B. ein Herzinfarkt am Schreibtisch).

Wie ist der Versicherungsschutz zum Beispiel in folgenden Fällen?

  • Arbeiten im Ausland
  • Betriebssport
  • Betriebsfeier
  • Dienst- und Betriebswege

Weitere Fragen und Informationen hierzu siehe hier.

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Was tun nach einem Arbeitsunfall?

Führt der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit, muss ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden. Diese finden Sie über die Suche D-Ärzte/-Ärztinnen. Weitere Inforamtionen zur ärztlichen Behandlung und zu Durchgangsärzten finden Sie hier.

Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss vom Unternehmer durch eine Unfallanzeige gemeldet werden.