Pflegeleistungen

Pflege in der gesetzlichen Unfallversicherung
Versicherte, die infolge eines Versicherungsfalls umfassende Unterstützung bei alltäglichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen benötigen, können Anspruch auf Pflegeleistungen haben.
Da jeder Pflegebedarf unterschiedlich ist, werden alle Maßnahmen gemeinsam mit den Betroffenen und Angehörigen sorgfältig abgestimmt.
Vielfalt der Pflegeleistungen
Vorrangig erbringen wir Pflege in Form von Pflegegeld, dessen Höhe sich nach dem individuellen Gesundheitsschaden und dem tatsächlichen Bedarf an Hilfe richtet.
Auf Wunsch der Versicherten kann statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft für die häusliche Betreuung (Hauspflege) gestellt oder eine professionelle Versorgung in einer geeigneten Pflegeeinrichtung (Heimpflege) organisiert werden. Auch eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen (Kombi-Pflege) ist möglich, wenn dies den individuellen Umständen des Einzelfalles entspricht.
Abgrenzung zum Anspruch aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
Falls Pflegegeld, Pflege als Sachleistung oder eine Kombination aus Geld- und Sachleistung von der Berufsgenossenschaft erbracht wird, ruht der niedrigere Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, sodass keine Doppelversorgung entsteht und dennoch die bestmögliche Unterstützung gewährleistet bleibt.