Arznei- und Verbandmittel

Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel werden grundsätzlich bis zur Höhe der Festbeträge (des Krankenkassenrechts) übernommen.

Wird ein Arznei- oder Verbandmittel verordnet, dessen Preis den Festbetrag überschreitet, hat der Arzt die Versicherten auf die sich aus seiner Verordnung ergebende Übernahme der Mehrkosten hinzuweisen. 

Wenn das Festbetragsmittel nicht für den Heilerfolg ausreicht - dies ist ärztlich zu begründen -, übernimmt die BGHM die Kosten des teureren Mittels.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind vom Versicherten keine Rezeptgebühren zu zahlen.