Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit auf einer Baustelle

Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit liegt beim Arbeitgeber. Ihm hat der Gesetzgeber die Fachkraft für Arbeitssicherheit als innerbetrieblichen Berater für alle Fragen des Arbeitsschutzes an die Seite gestellt. Sie hat somit großen Einfluss auf die effiziente Gestaltung aller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. Ihr Wirken ist wichtig; für die Menschen wie für den Wertschöpfungsprozess des Unternehmens.

Struktur der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Lernfeld (LF) Seminar (SEM) Selbstorganisierte Lernzeit (SOL) im Betrieb Praktikum (PRA) im Betrieb
LF1: Einführung in die Ausbildung und
Aufgaben der Sifa
1 Tag SOL 1
5 Tage SEM 1
1 Tag SOL 2
LF2: Arbeitssystem und
betriebliche Organisation
3 Tage SEM 2
3 Tage PRA 1
3 Tage SOL 3
LF3: Beurteilung von
Arbeitsbedingungen
5 Tage SEM 3
10 Tage LEK 1 SOL 4
10 Tage LEK 2 PRA 2
LF4:
Arbeitssystemgestaltung
3 Tage SEM 4
10 Tage LEK 3 SOL 5
5 Tage SEM 5
12 Tage LEK 4 PRA 3
LF5: Integration des Arbeitsschutzes
in die betriebliche Organisation
10 Tage SOL 6
3 Tage SEM 6
10 Tage PRA 4
3 Tage LEK 5 SEM 7
LF6: Branchenspezifik Holz und Metall 3 Wochen SOL 7
3 TageSEM 8 LEK 6

Informationen zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit der BGHM folgt seit Anfang 2021 einer veränderten, modernen Konzeption, die auch digitale Medien und Kommunikationsformen einbindet.
 

Die Bausteine der Sifa-Ausbildung:

  • Seminarphasen in den Bildungsstätten(SEM)
  • selbstorganisiertes Lernen im Betrieb (SOL)
  • mehrere Praktikumsblöcke im Betrieb (PRA).

Die Reihenfolge der Ausbildungselemente („Lernfelder“) ist von der Konzeption fest vorgegeben. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer durchläuft die Ausbildung nach einem festen Terminplan. Dadurch werden der angestrebte gemeinsame Kompetenzerwerb und die angestrebte Vernetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht. Die gesamte Ausbildung sollte innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden. Die Seminarabfolge wird durch die BGHM so gestaltet, dass die Ausbildung innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen werden kann.:

  • 4 Seminare à 5 Tage in einer Bildungsstätte
  • 4 Seminare à 3 Tage in einer Bildungsstätte
  • ca. 35 Tage begleitete selbstorganisierte Lernzeit 
  • ca. 35 Tage Praktikum im Betrieb
  • sechs Lernerfolgskontrollen (LEK)

Die Elemente sind inhaltlich und zeitlich eng mit einander verzahnt und stellen aus diesem Grund hohe Anforderungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und an die entsendenden Betriebe. Deshalb empfehlen wir, die Ausbildung mit einem praktikablen Zeitmanagement gut zu organisieren.

Die Entwicklung eines professionellen Rollenverständnisses, sowie der Erwerb erforderlicher Fachkenntnisse und Kompetenzen sind erforderlich, um die Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit erledigen zu können. Internetgestütztes Selbstlernen (SOL) wird kombiniert mit Präsenzlernen in Seminaren (SEM) und Praxisphasen im Betrieb (PRA). Während der Präsenzphasen werden die beim Selbstlernen erworbenen Kompetenzen reflektiert und handlungsorientiert vertieft. Gegenstand des Praktikums ist die Anwendung des Gelernten in der betrieblichen Praxis mit dem Ziel, reale Probleme des entsendenden Betriebs zu lösen. Die „Sifa-Lernwelt“ begleitet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer als digitale Lernplattform in allen Phasen der Ausbildung.

  • Das Lernen findet im Betrieb, am eigenen Schreibtisch und in Seminaren statt. 
  • Lernzeiten und Lerntempo können selbst bestimmt werden.
  • Die „Sifa-Lernwelt“ ermöglicht flexibles und abwechslungsreiches Lernen im Kontakt mit Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter und anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
  • Handlungssituationen unterstützen schrittweise Einarbeitung in das zukünftige Aufgabengebiet: „training on the job“.
  • Lernerfolgskontrollen geben Rückmeldung über bereits erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten.
  • Fachliche Inhalte sind auf digitaler Basis aktuell und qualitätsgesichert.

Bei der Auswahl einer Person zur zukünftigen Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte berücksichtigt werden, dass eine positive Haltung gegenüber Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und eine erkennbare Wertschätzung durch Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen sowie durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. deren spätere Tätigkeit erleichtert und effektiver macht.

  • Ingenieurinnen und Ingenieure, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben und danach zum Zeitpunkt der Bestellung mindestens zwei Jahre eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf ausgeübt hat.
  • Staatlich anerkannte Technikerinnen und Techniker, die die Prüfung erfolgreich abgelegt danach zum Zeitpunkt der Bestellung mindestens zwei Jahre eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf ausgeübt hat.
  • Meisterinnen und Meister, die die Prüfung erfolgreich abgelegt danach zum Zeitpunkt der Bestellung mindestens zwei Jahre eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf ausgeübt hat.

Empfehlung: Zum Start der Ausbildung sollte bereits eine gewisse Berufserfahrung vorhanden sein.

Für eine erfolgreiche Teilnahme müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:

  • digitales Endgerät muss zur Nutzung im Betrieb, zuhause und in der Bildungsstätte zur Verfügung stehen,
  • freier Internetzugang, auch im Betrieb, 
  • Zeit zur Bearbeitung der Aufgaben im Betrieb, 
  • Zeit zur Einhaltung des Ausbildungszeitplans.

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