Arbeitsschutz bei Auslandseinsätzen

Spielzeugflugzeug und Reisepass; Foto: © takasu/eyewave - Fotolia.com

© takasu/eyewave - Fotolia.com

Durch die steigenden Anfragen von Mitgliedsbetrieben zu Hilfestellungen beim Baustelleneinsatz im Ausland und durch die hohe Zahl tödlicher Unfälle im Ausland, hält die BGHM den Bedarf zum Ausbau ihres Präventionsangebots im Bereich Auslandsentsendungen für erforderlich. Die BGHM hat es sich zum Ziel gesetzt ihren Mitgliedsbetrieben umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen, wie sie ihre Mitarbeiter vor Wegeunfällen, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten im Ausland schützen können.
Kernaufgaben der Unternehmen sind hierbei eine gute Vorbereitung, eine geeignete Gefährdungsbeurteilung und eine Anpassung von Schutzmaßnahmen nach erfolgten Auslandseinsätzen.

Je nach aufgesuchtem Land können unterschiedliche Gefährdungen auftreten, welche in unterschiedliche Maßnahmen münden. Nachfolgend sind Maßnahmen beschrieben, die in den verschiedenen Stadien der Dienstreise durchgeführt werden:

Versicherungsschutz/Leistungen

Arbeitnehmer, die im Rahmen ihres inländischen Beschäftigungsverhältnisses für einen begrenzten Zeitraum ins Ausland entsandt werden, sind bei der BGHM gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Voraussetzung: Der Sitz des Beschäftigungsunternehmens befindet sich in Deutschland und die Dauer der Entsendung ist von vornherein zeitlich begrenzt.

Hier finden sich weitere Informationen über den Versicherungsschutz im Ausland.

Sollte der ursprüngliche Versicherungsschutz, z.B. durch einen sehr langen Arbeitsaufenthalt im Ausland verloren gehen, bietet die BGHM ihren Mitgliedern eine freiwillige Auslandsversicherung an.

Weiterführende Informationen und Downloads