Lüftung

Lüftungsrohre
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Was ist Lüften?

In umschlossenen Arbeitsbereichen muss ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. Um diese Forderung zu erfüllen muss unter Berücksichtigung von Randbedingungen wie Personenzahl und Aktivität der Personen für eine ausreichende Frischluftzufuhr gesorgt werden. Lüften ist eine Forderung aus der Arbeitsstättenverordnung.

Das Lüften ist nicht zu verwechseln mit dem Absaugen von eventuell vorhandenen Gefahrstoffen. Hier greift die Gefahrstoffverordnung! Lüften und Absaugen unterscheidet sich auch technisch deutlich, so dass beim Auftreten von Problemen als erster Schritt genau analysiert werden muss, welche Problematik vorliegt. Absaugung behandeln wir im Fachthema "Absaugung".

Lüften bedeutet, Raumluft zu erneuern.

Welche Möglichkeiten der Lüftung gibt es?

Prinzipiell werden zwei Arten der Lüftung unterschieden.
Zum einen die freie Lüftung durch Öffnen von Fenstern oder anderen dafür geeigneten Öffnungen.

Zum anderen die technische Lüftung mit einer Raumlufttechnischen Anlage. Eine solche Anlage fördert die Luft maschinell und hat in der Regel weitere Behandlungsfunktionen wie Reinigung der Luft (Filtern), Heizen, Kühlen, Befeuchten oder Entfeuchten.

Beide Lüftungsprinzipien haben Vor- und Nachteile. Die technische Lüftung erlaubt auch bei wechselnden Witterungsbedingungen konstante Luftqualitäten in den behandelten Räumen zu sichern. Die freie Lüftung findet trotzdem sie stark witterungsabhängig ist und somit keine konstante Luftqualität garantieren kann, große Zustimmung bei den Mitarbeitern, da sie diesen die Entscheidung über Lüften oder nicht Lüften überlässt.

Eine weitere Anforderung bei beiden Lüftungsprinzipien ist die Vermeidung von Zugluft. Im Sommer oft erwünscht, kann sie aber unter anderen Bedingungen große gesundheitliche Probleme hervorrufen. Luftströmungen werden individuell sehr unterschiedlich wahrgenommen. Temperatur, Turbulenzgrad, Richtung der Strömung und betroffene Körperteile beeinflussen die Wahrnehmung. Grundsätzlich handelt es sich bei Zugluft um eine unerwünschte lokale Abkühlung von Körperteilen. Ab einer Luftgeschwindigkeit von 0,2 m/s muss mit Zugluft gerechnet werden.

Wann ist genug gelüftet?

Die bestimmende Größe bei der Lüftung ist unter „normalen“ Bedingungen der Kohlendioxidgehalt in der Luft. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts gilt die Pettenkofer-Zahl von 1000 ppm als Grenze der hygienischen Unbedenklichkeit.

Die Bedingungen sind nicht mehr "normal", wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, andere Stoffe (z. B. Wasser) verstärkt in der Raumluft zu finden sind oder ein erheblicher Wärmeeintrag stattfindet. In diesem Fall ist die Bewertung Kohlendioxidkonzentration nicht ausreichend für die Beurteilung der Innraumluftqualität. Es muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, im Rahmen derer die Entstehungs- oder Ausbreitungsvorgänge der Stoffe analysiert und bewertet wird. Daraus ergeben sich dann die notwendigen Lüftungsmaßnahmen.

Lüftungsanlagen müssen jederzeit funktionsfähig sein. Raumlufttechnische Anlagen können bei mangelhafter Wartung zum Gesundheitsrisiko werden.

Zunehmend sind bei der Verwendung von Lüftungsanlagen auch energetische Aspekte zu berücksichtigen, da besonders im Winter durch Lüftungsvorgänge große Energiemengen in die Umwelt entlassen werden.

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