Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe

Gefahrstoffe

Gefahrstoffe in der Holz- und Metallbranche

Zu den in der Holz- und Metallbranche häufig vorkommenden Gefahrstoffen zählen Kühlschmierstoffe, Schweißrauche, organische Lösemittel z.B. in Lacken, Oberflächenreinigern oder Holzschutzmitteln, Kunstharze, Klebstoffe und vieles mehr. Teilweise handelt es sich auch um krebserzeugende Stoffe, wie Benzol in Kraftstoffen, Chrom-(VI)-Verbindungen in Schweißrauchen oder Hartholzstäube. Bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten kann es zu Kontakt mit asbesthaltigen Bau- und Isoliermaterialien kommen. Nach Brandereignissen können z.B. Dioxine oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) vorhanden sein.

Gefahrstoffverordnung und Biostoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Biostoffverordnung (BioStoffV) sowie die zugehörigen technischen Regeln für Gefahrstoffe und Biostoffe (TRGS und TRBA) konkretisieren die an den Arbeitgeber gerichtete Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich entsprechender Gesundheitsgefahren der Arbeitnehmer. Weiterhin sind die Anforderungen der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) zu beachten. Diese richtet sich nicht nur an die Hersteller, Importeure oder Händler von Gefahrstoffen, sondern auch an den "nachgeschalteten Anwender", d.h. an jeden, der gewerbsmäßigen Umgang mit Gefahrstoffen hat.

Um den vielfältigen Gesundheitsgefahren vorzubeugen, sind vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Gefährdungen fachkundig zu ermitteln und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten festzulegen. Häufige Neuerungen und Anpassungen im Gefahrstoffrecht fordern von jedem Verantwortlichen ein hohes Maß an Qualifizierung ab. Wenn der Arbeitgeber nicht selbst über die notwendigen Kenntnisse verfügt, ist eine Beratung durch Fachkundige notwendig.

Einen ersten Hinweis auf das Vorliegen von Gefahrstoffen liefert die Gebindekennzeichnung mit weltweit einheitlichen Piktogrammen nach GHS/CLP (Global Harmonisiertes System der Einstufung und Kennzeichnung). Auf älteren Gebinden können noch die früher verwendeten orangefarbenen Symbole vorhanden sein.

Gefahrstoff-Symbole; © wladi - Fotolia.com

Gefahrstoffe können aber auch erst bei bestimmten Verarbeitungsschritten entstehen und freigesetzt werden, wie z.B. Schweißrauche oder Holzstäube. Das Fehlen einer Kennzeichnung bedeutet nicht, dass keine Gefährdungen vorliegen. In einem Verzeichnis sind alle Gefahrstoffe mindestens mit Bezeichnung, Einstufung, Arbeitsbereich und Verbrauchsmenge aufzulisten. Es ist auch zu prüfen, ob ein Ersatz von Produkten durch weniger gefährliche Produkte sinnvoll durchführbar ist.

Die wichtigsten Informationsquellen sind das Sicherheitsdatenblatt und Herstellerauskünfte. Das Sicherheitsdatenblatt enthält Angaben über Einstufung und Kennzeichnung, Gefahren für Mensch und Umwelt sowie zu Schutzmaßnahmen. Als weitere Informationsquelle können Datenbanksysteme wie z.B. GisChem, WINGIS und GESTIS herangezogen werden.

Auf der Grundlage der Produkt- und Stoffeigenschaften sowie der Art und Weise des Umgangs mit den Produkten und Materialien sind Festlegungen zu Schutzmaßnahmen und Regelungen für den Umgang zu treffen. Hierzu gehören technische Maßnahmen wie z.B. die Absaugung oder Kapselung von Maschinen und Anlagen sowie organisatorische und persönliche Maßnahmen wie z.B. Betriebsanweisungen und Unterweisung, Bereitstellung und Verwendung von geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen, hygienische Maßnahmen und die arbeitsmedizinische Vorsorge.

Biologische Arbeitsstoffe in der Holz- und Metallbranche

Der Begriff "biologische Arbeitsstoffe" stammt aus der Biostoffverordnung (BioStoffV). Damit werden insbesondere Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze bezeichnet, wenn sie beim Menschen Gesundheitsschäden hervorrufen können. Weitere Gruppen biologischer Arbeitsstoffe sind Viren, Endoparasiten und andere Krankheitserreger wie z.B. Prionen (BSE-Erreger).

Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen oder mit von ihnen gebildeten gesundheitsgefährlichen Stoffen wie Endotoxinen, können in unterschiedlichen Bereichen der Metall- und Holzindustrie vorkommen. Besonders beim Umgang mit wässrigen Umlaufsystemen (Kühlschmierstoffe, wasserberieselte Farbnebelabsaugwände, Teilereinigungsanlagen etc.), beim Kontakt zu schimmelpilzbefallenen Holzwerkstoffen oder Gebäudeteilen sowie bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an entsprechend kontaminierten Maschinen, Fahrzeugen (z.B. Müllfahrzeuge) und Anlagen (z.B. abwassertechnische Anlagen) können biologische Gefährdungen auftreten, wobei es sich dabei zumeist um "nicht gezielte Tätigkeiten" handelt. Die Gefährdungen müssen fachkundig ermittelt, die Tätigkeit einer von vier Schutzstufen zugeordnet und geeignete Maßnahmen festgelegt werden.

Hinweis:
Weitere Informationen zu Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen in der Holz- und Metallbranche finden Sie auch auf den Internetseiten des DGUV Fachbereichs Holz und Metall:

Weiterführende Informationen und Downloads 

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