Stichwortverzeichnis

Unterweisungshilfen

Die Beschäftigten müssen über die Gefährdungen und Gesundheitsrisiken bei ihrer Tätigkeit unterrichtet werden, damit ihnen sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten in Fleisch und Blut übergeht. Hierbei handelt es sich um eine Unterweisungspflicht: Gesetze und Vorschriften verlangen vom Unternehmer, Beschäftigte vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr zu den Unfall- und Gesundheitsgefahren zu unterweisen. Bei dieser anspruchsvollen Aufgabe unterstützt die BGHM Sie mit einer Reihe von Unterweisungshilfen.
Sicheres Arbeiten an Abrichthobelmaschinen | |
Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen | |
Sicherer Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen | |
Sicheres Arbeiten mit Fräswerkzeugen mit Hartmetallwechselschneiden | |
Sicheres Arbeiten mit Fräswerkzeugen | |
Sicheres Arbeiten in Gattersägewerken | |
Sicheres Arbeiten mit Gehörschutz in Lärmbereichen | |
Sicheres Arbeiten mit Handmaschinen | |
Sicheres Arbeiten an Kantenanleimmaschinen | |
Sicheres Arbeiten mit Kettensägemaschinen | |
Sicheres Arbeiten auf Leitern | |
Sicheres Arbeiten in Silos für Holzstaub und -späne | |
Sicheres Arbeiten an Tisch- und Formatkreissägemaschinen | |
Sicheres Arbeiten an Tischbandsägemaschinen | |
Sicheres Arbeiten an Tischfräsmaschinen | |
Sicheres Arbeiten mit Dickenhobelmaschinen |

Weitere Dokumente zum Thema "Unterweisung" finden Sie in der Bibliothek "Unterweisung".