Reisekosten

Die BGHM übernimmt die zur Durchführung der Heilbehandlung oder der beruflichen Teilhabe erforderlichen Reisekosten. Hierzu gehören Fahr- und Transportkosten, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, Kosten des Gepäcktransports sowie Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigungen für erforderliche Begleitpersonen.

Bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels werden grundsätzlich die Kosten der niedrigsten Klasse erstattet. Für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug werden 20 Cent je Kilometer, höchstens jedoch 130 Euro, gezahlt. 

Sofern der Arzt die Notwendigkeit eines Taxis oder einer Begleitperson bescheinigt, übernimmt die BGHM die entstehenden Kosten.