Pflegende Angehörige

Pflegen
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Personenkreis

Pflegepersonen können Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder andere Menschen sein, die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung pflegen. Ein enges Verwandtschaftsverhältnis ist nicht Voraussetzung. 

Versicherungsschutz

Pflegende Angehörige stehen in der gesetzlichen Unfallversicherung unter einem besonderen Schutz, wenn sie regelmäßig eine pflegebedürftige Person unterstützen. Der Schutz dient dazu, den wichtigen gesellschaftlichen Beitrag abzusichern und ihnen im Ernstfall die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, ohne dass sie selbst ein finanzielles Risiko tragen.

Dieser Versicherungsschutz ist beitragsfrei, greift automatisch und ohne eigenen Antrag, sobald Angehörige im häuslichen Umfeld oder an einem anderen geeigneten Ort nicht erwerbsmäßig pflegen. 

Versichert sind insbesondere Tätigkeiten, die unmittelbar mit der Pflege verbunden sind, wie Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität, aber auch unterstützende Handlungen wie das Holen von Medikamenten oder das Organisieren von Pflegehilfen. Kommt es während dieser Pflegehandlungen zu einem Unfall, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die medizinische Behandlung, die Rehabilitation und gegebenenfalls weitere Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit.

Präventions- und Beratungsleistungen

Die Pflege von Angehörigen ist oftmals mit vielen Entbehrungen und Anstrengungen für die Pflegenden verbunden. Zum Schutz der Gesundheit von Pflegepersonen werden verschiedenste Präventionsleistungen angeboten, um die körperlichen und psychischen Belastungen bei der Pflege zu verringern. Zudem gibt es diverse Möglichkeiten, um Pflegepersonen von Ihrer Pflegetätigkeit zu entlasten bzw. sie dabei zu unterstützen.

Bei Versicherungsfällen in der Zuständigkeit der BGHM steht Ihnen das Reha- und BK-Management beratend zur Seite. 

Pflegebedürftig – was nun?

Zu Hause pflegen – so kann es gelingen!

Bei Ihrer zuständigen Unfallkasse (das ist der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand der Gemeinde, in dessen Bereich der Pflegehaushalt liegt) finden Sie verschiedenste Informations- und Beratungsangebote für Pflegende. 

Organisieren Sie die häusliche Pflege Ihrer Angehörigen 

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