Unfall- und BK-Anzeige

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Versicherungsschutz im Ausland

Reisende Menschen
© rawpixel/123RF.com

Entsendung

Beschäftigte, die im Rahmen ihres inländischen Arbeitsverhältnisses für einen begrenzten Zeitraum ins Ausland entsandt werden, sind bei der BGHM gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Voraussetzung: Der Sitz des Beschäftigungsunternehmens befindet sich in Deutschland und die Dauer der Entsendung ist von vornherein zeitlich begrenzt (im EU-Ausland 24 Monate).   

Auslandsversicherung

Sofern kein Versicherungsschutz besteht, weil die Entsendefrist überschritten ist bzw. der Auslandsaufenthalt unbefristet ist, bietet die BGHM die Möglichkeit, eine Auslandsversicherung abzuschließen. 

Hilfe im Ausland  

Die BGHM ist in Kooperation mit der Firma MD Medicus Assistance Service GmbH 24 Stunden täglich unter der Telefonnummer +49 6131 802-18008 erreichbar. So kann in Notfällen schnelle und kompetente Hilfe bei der Klärung und Sicherstellung der geeigneten medizinischen Versorgung unserer Versicherten im Ausland organisiert werden. Dies kann zum Beispiel die Vermittlung von Fachärztinnen und -ärzten oder die Verlegung in eine Spezialklinik bis hin zum medizinisch notwendigen Rücktransport zur Behandlung in Deutschland sein.

Nach der Unfallmeldung wird sofort Kontakt mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten vor Ort aufgenommen, so dass alle Fragen zur Diagnostik, Behandlung und Kostenübernahme etc. geklärt werden können. MD Medicus erhebt hierfür die erforderlichen personenbezogenen Daten in unserem Auftrag. Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Nehmen Sie für Ihren Auslandseinsatz die Notruf-Visitenkarte der BGHM mit. Diese können Sie zum Beispiel für sich oder für Ihre Mitarbeiter/innen per E-Mail bei uns bestellen.   

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