Arbeitsschutz bei Auslandseinsätzen

Spielzeugflugzeug und Reisepass; Foto: © takasu/eyewave - Fotolia.com

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Die BGHM unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe mit umfassenden Informationen, wie sie ihre Beschäftigten vor Wegeunfällen, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten im Ausland schützen und eine wirksame Erste Hilfe sicherstellen können.

Auch bei Auslandseinsätzen ist das gleiche Arbeitsschutzniveau wie in Deutschland einzuhalten. Kernaufgaben der Unternehmen sind hierbei eine gute Vorbereitung der Dienstreisen, die Erstellung einer geeigneten Gefährdungsbeurteilung im Vorfeld und die Anpassung von Schutzmaßnahmen nach erfolgten Auslandseinsätzen.

Je nach Gastland können unterschiedliche Gefährdungen auftreten, die entsprechende Schutzmaßnahmen erfordern. Diese können sowohl unmittelbar mit der Tätigkeit zusammenhängen als auch außerhalb der Arbeitszeit relevant sein (z. B. klimatische Bedingungen oder ein hohes Kriminalitätsrisiko). Im Rahmen der Fürsorgepflicht sind auch diese Aspekte zu berücksichtigen.

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