Vor einem Arbeitsaufenthalt im Ausland

Vor dienstlichen Auslandsaufenthalten sollten die jeweiligen Bedingungen des Gastlandes berücksichtigt werden. Hierzu gehören insbesondere die Ermittlung möglicher Gefährdungen sowie die Festlegung geeigneter Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.
Grundlage hierfür sind unter anderem die Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisung, die organisatorische und medizinische Vorbereitung sowie die Notfallplanung. Damit die erforderlichen Schutzmaßnahmen geplant und umgesetzt werden können, sollten Arbeitsaufenthalte im Ausland den zuständigen Stellen im Unternehmen frühzeitig bekannt sein.

Gefährdungsbeurteilung

Vor der Abreise ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Diese umfasst sowohl allgemeine Tätigkeitsrisiken als auch länderspezifische Besonderheiten. Vor dem Auslandsaufenthalt ist eine systematische Risikoanalyse erforderlich, die sich auf Land, Branche, Tätigkeit, Dauer und die vorhandene medizinische Infrastruktur bezieht.

Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für die Unterweisung.

Unterweisung der Beschäftigten

Die Unterweisung sollte folgende Inhalte umfassen:

  • Tätigkeitsspezifische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
  • Grundsätzliche Verhaltensregeln im Gastland (Arbeit, Reise, Freizeit)
  • Hinweis auf die arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Verhalten im Notfall

Organisatorische Vorbereitung

Unternehmen und Mitarbeitende sollten folgende organisatorische Punkte berücksichtigen:

  • Mögliche Reiserisiken systematisch erfassen und bewerten. Die internationale Norm ISO 31030:2021 enthält Empfehlungen für Organisationen zum Management von Reiserisiken.
  • Auf Grundlage der Risikoeinschätzung Notfallpläne erstellen und Mitarbeitende informieren.
  • Die Personalabteilung frühzeitig einbinden, Ansprechperson für Notfälle bekannt machen.
  • Reisenden empfehlen, sich über das Portal ELEFAND des Auswärtigen Amtes elektronisch zu registrieren. So sind sie in einer Krisenvorsorgeliste eingetragen und können im Krisenfall schneller informiert und unterstützt werden.
  • Dokumente wie Reisepass, Visum, Tickets, Hotelbestätigungen sowie notwendige Medikamente (ärztliche Bescheinigung, ggf. vorab Rücksprache mit der deutschen Botschaft, Betäubungsmittel: Formular des BfArM) sicher aufbewahren.
  • Informationen zum Gastland prüfen und beachten: Sicherheitslage, Reise- und Sicherheitshinweise, Kultur, Gebräuche, Geschäftsverhalten und Währung sowie Hinweise des Auswärtigen Amtes.
  • Für digitale Sicherheit sorgen: Laptops und Datenträger verschlüsseln, nur notwendige Daten mitführen.

Medizinische Vorbereitung

Gemäß dem Anhang der ArbMedVV ist arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge vor Tätigkeiten in den Tropen, Subtropen und bei sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen zu veranlassen. Beauftragt werden dürfen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner sowie Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Tropenmedizin.

Im Rahmen der medizinischen Vorbereitung eines Auslandseinsatzes können verschiedene gesundheitliche Aspekte relevant sein, beispielsweise:

  • Beratung zum Schutz vor Infektionen und Infektionserkrankungen
  • gegebenenfalls notwendige Impfungen
  • Reiseapotheke und Notfallprävention
  • Klärung gesundheitlicher Risiken im Gastland
  • medizinische Rückfragen

Notfallplanung

Ein Notfallplan sollte im Rahmen der organisatorischen Vorbereitung folgende Punkte berücksichtigen:

  • schnelle medizinische Erstversorgung
  • Evakuierungs- und Rettungswege
  • gesicherte Kommunikationswege
  • klare Zuständigkeiten im Krisenfall

Die BGHM bietet über MD Medicus eine 24/7-Notfallhotline (Notfalltelefon Ausland: +49 6131 802-18008) für Mitgliedsbetriebe und ihre Versicherten.

Tipp: Vor der Abreise sollte ein Informationsblatt mit allen Notfallnummern, Kontaktdaten und Verhaltenshinweisen übergeben werden. Empfohlen wird, eine Karte mit der Nummer der Notfallhotline von MD Medicus in Papierform mitzunehmen. 

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