Während eines Arbeitsaufenthalts im Ausland

Unternehmen sollten für ihre Mitarbeitenden einen klaren Handlungsrahmen festlegen, insbesondere dazu, in welchen Situationen eine Rücksprache mit den Vorgesetzten erforderlich ist. Der Selbstschutz hat stets Priorität. In kritischen Situationen kann dies im Zweifelsfall bedeuten, die Tätigkeit zu unterbrechen oder abzubrechen.

Während des Auslandsaufenthalts sind Unternehmen dafür verantwortlich, für die Sicherheit und Erreichbarkeit ihrer Beschäftigten zu sorgen. Dazu gehören insbesondere die folgenden Maßnahmen:

  • Der Aufenthaltsort der Beschäftigten kann jederzeit nachvollzogen werden (z. B. durch geeignete organisatorische oder digitale Systeme).
  • Im Notfall ist eine schnelle Zuordnung und Erreichbarkeit der Mitarbeitenden in Krisen- oder Gefahrenregionen gewährleistet.
  • Relevante Informationen zur Sicherheitslage werden kontinuierlich bereitgestellt und bei Bedarf aktualisiert.
  • Medizinische, logistische und sicherheitsrelevante Unterstützung ist entweder intern oder über externe Dienstleister verfügbar.
  • Unternehmen halten klare Kommunikationswege vor, um im Ereignisfall eine schnelle Kontaktaufnahme und Unterstützung zu ermöglichen.

Die BGHM bietet über MD Medicus eine 24/7-Notfallhotline (Notfalltelefon Ausland: +49 6131 802-18008) für Mitgliedsbetriebe und ihre Versicherten.

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