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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 028

Arbeiten mit der Handkreissägemaschine

Handkreissäge mit Pendelschutzhaube und Tauchkreissäge

  1. Feste Verkleidung
  2. Späneauswurföffnung, Absauganschluss
  3. Drehrichtungsanzeige für das Sägeblatt
  4. Bewegliche Schutzhaube
  5. Führungsplatte, Sägetisch
  6. Spaltkeil
  7. Öffnungsrichtung der beweglichen Schutzhaube
  8. Spaltkeilhalterung
  9. Handgriff mit Ein-Aus-Schalter
  10. Sägeblatt
  11. Entriegelungshebel für Raste in Ausgangsstellung
  12. Eintauchrichtung
  13. Nut für Führungsschiene

Vor dem Arbeiten:

  • Beschäftigungsbeschränkungen für besondere Personengruppen einhalten (siehe DGUV Regel 109-606)
  • Bedienungsanleitung der Herstellfirma beachten.
  • Für Material und Arbeitsgang geeignetes Sägeblatt auswählen.
  • Nur scharfe und unbeschädigte Kreissägeblätter verwenden.
  • Spaltkeil und -abstand (max. 5 mm) zum Kreissägeblatt prüfen.
  • Auf leichte Beweglichkeit der Schutzhaube achten.
  • Für eine sichere Werkstückauflage in ergonomischer Höhe sorgen.
  • Führungsschiene verwenden und einspannen.
  • Bei Einsetzsägearbeiten Spaltkeil entfernen und Rückschlagsicherung an der Führungsschiene anbringen.
  • Bei Einstellung der Schnitttiefe auf erforderlichen Freiraum unter dem Werkstück achten.
  • Handkreissägemaschine über geeigneten Industriestaubsauger absaugen (Filterkategorie M für Holzstaub).
  • Eng anliegende Kleidung tragen.
  • Sicherheitsschuhe, Gehörschutz und Schutzbrille benutzen.

Während der Arbeiten:

  • Nur mit Absaugung arbeiten.
  • Handkreissäge immer mit beiden Händen führen.
  • Möglichst Führungsschiene oder sonstigen Anschlag verwenden.
  • Kleine Werkstücke fixieren.
  • Größere Werkstückteile gegen Abkippen und Verschieben sichern.
  • Kabel und Absaugschlauch so führen, dass der Sägevorgang nicht behindert wird.
  • Nach dem Sägeschnitt Maschine ausschalten.
  • Maschine nur mit verdecktem Sägeblatt ablegen.
  • Nicht unter die Schnittebene greifen.

Nach dem Arbeiten:

  • Nach Beendigung von Einsetzarbeiten Spaltkeil wieder einbauen und justieren.
  • Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt verlassen (Stolpergefahr).

Weitere Informationen:

  • DGUV Regel 109-606 "Branche Tischler- und Schreinerhandwerk"
  • BG 96.2 "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien" 
  • BG 96.18 "TSM Holzbearbeitungsmaschinen – Handhabung und sicheres Arbeiten"

Stand: 05/2019