Die Freiwillige Unternehmerversicherung

Bürostituation - Bürosituation - wartender Mitarbeiter; Foto: © Contrastwerkstatt / Fotolia.com

Die Beschäftigten Ihres Unternehmens sind bei unserer Berufsgenossenschaft gesetzlich gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten versichert.

Unternehmer, ihre im Unternehmen mitarbeitenden nicht beschäftigten Ehegatten oder Lebenspartner und Personen, die in Kapital- oder Personengesellschaften wie Unternehmer selbstständig tätig werden, sind nicht automatisch bei der Berufsgenossenschaft versichert.

Die BGHM bietet die Möglichkeit sich über eine freiwillige Versicherung gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten umfassend abzusichern.