Arbeitsschutz Kompakt Nr. 141
Arbeiten an Walzenauftragmaschinen
© BGHM
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Walzenauftragmaschinen (Leimauftragmaschinen) sind Maschinen mit zwei oder mehreren achsparallelen, angetriebenen Walzen zum ein- oder beidseitigen Auftragen von Leim (Kleber/Lack/Härter/flüssige Medien) auf flächige, eigensteife Werkstoffe.
Die Dosierung erfolgt bei der Zweiwalzen-Leimauftragmaschinen (Abb.1) mit einer Rakel, (Unterkante des Leimvorratsbehälters (5)), die mehr oder weniger dicht an die Walzenoberfläche herangestellt werden kann.
Bei Vierwalzen-Leimauftragmaschinen erfolgt die Dosierung (Abb.2) durch zwei Walzen, die sich im Gleichlauf drehen (in den Walzenspalt hinein) und deren Abstand (Dosierspalt) einstellbar ist.
Walzenauftragmaschinen sind als Einzelmaschinen oder eingebunden in verkettete Anlagen überall dort im Einsatz, wo auf flächige Werkstücke Leim/Kleber zum Furnieren, Kaschieren oder Laminieren mit verschiedenen Oberflächenmaterialen aufgetragen wird
ACHTUNG!
Die Mehrzahl der Unfälle ereignet sich beim unsachgemäßen Reinigen der Maschinen. Dabei werden Finger, Hand oder der Arm der Bedienperson in den Walzenspalt eingezogen.
Weitere Unfälle ereignen sich dadurch, dass bei entfernten Schutzeinrichtungen oder nicht ordnungsgemäß gewarteten und überprüften Sicherheitsschaltern (Sicherheitsfunktionen) zwischen drehende Walzen gegriffen wird, um Materialsammlungen oder Fremdkörper zu entfernen.
Vor den Arbeiten:
- Bedienungsanleitung der Herstellfirma beachten;
besonders:- Bedienen, Rüsten, Reinigen
- Warten, Instandsetzen
- Kapitel Sicherheit
- Die Bedienungsanleitung muss in deutscher Sprache vorhanden sein.
- Vor jeder Benutzung muss die Maschine von einer fachkundigen Person auf sichere Funktion und augenfällige Mängel geprüft werden (z. B. Meister oder Schichtleiterin).
- Die Schutzeinrichtungen (Abb. 3), z. B. Sicherheitsabdeckungen (6), Schaltleiste (7), Reinigungsschaltung und Auflagerollen gegen Untergreifen (8), sind vor Aufnahme der Arbeiten auf Vollständigkeit und einwandfreie Funktion zu prüfen.
- Das Einschalten der Maschine darf nur dann möglich sein, wenn die Schutzeinrichtungen (z. B. 6, 8) in Schutzstellung sind (Normalbetrieb).
Außerdem darf die Maschine zum Reinigen bei geöffneten Schutzeinrichtungen (6, 8) eingeschaltet werden, wenn die Walzen auf einen mit Sicherheitsschaltern abgefragten Mindestabstand von 120 mm (80 mm bei Altmaschinen) gestellt wurden (Reinigungsschaltung). - Schwenkbare und abnehmbare Verkleidungen (6) müssen mit dem Walzenantrieb verriegelt sein.
- Beschäftigte sind in der Benutzung und Handhabung der Walzenauftragmaschine regelmäßig zu unterweisen, bei Bedarf müssen sicherheitsbezogene Teile der Bedienungsanleitung in die jeweilige Muttersprache übersetzt werden.
Während der Arbeiten (Verwendung):
- Enganliegende Kleidung und Haarnetz tragen. Ringe und Ketten ablegen.
- Kurze Werkstücke nur mit Hilfsmittel in die Walzenauftragmaschine einschieben.
- Störungsbeseitigung nur bei ausgeschalteter, gesicherter Maschine durchführen.
- Falls erforderlich, zweite Bedienperson hinzuziehen.
Nach dem Arbeiten (Reinigen der Walzen):
- Die Beschäftigten bzw. die Bedienpersonen müssen ausreichend anhand der Bedienungsanleitung zu den Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsfunktionen unterwiesen sein, besonders:
- zu den Gefahren bei der Reinigung der Walzen
- Reinigungsarbeiten vorzugsweise bei ausgeschalteter Maschine durchführen.
- Wenn die Maschine läuft und die Verkleidungen/Schutzeinrichtungen entfernt wurden, dürfen Reinigungsarbeiten nur bei vorhandener und aktiver Reinigungsschaltung durchgeführt werden (Abstand zwischen den Auftragund Dosierwalzen mindestens 120 mm, bei Altmaschinen: 80 mm).
- Keine Putzlappen verwenden oder gar um die Hand wickeln; alternativ z. B. Schwammbrett oder Bürsten verwenden.
- Für die Reinigung von geringen Verschmutzungen während des Arbeitsprozesses einen Reinigungsschaber verwenden.
- In Anlagen integrierte Walzenauftragmaschinen müssen ebenfalls mit einer Reinigungsschaltung ausgerüstet sein.
- Die regelmäßige Überprüfung der installierten Sicherheitseinrichtungen und Funktionen durch geschultes Personal wird empfohlen.
- Wartungspläne müssen berücksichtigt und die Maschine muss regelmäßig hinreichend nach Vorgabe der Bedienungsanleitung gereinigt werden.
Weitere Informationen
- BetrSichV § 2 (5) – Fachkundige Person (Link: gesetze-im-internet.de)
- DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“
- DIN EN ISO 13854 „Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen“
- DIN EN ISO 13857 „Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit oberen und unteren Gliedmaßen“
- DGUV „kommmitmensch“ Praxishilfe „Sicherheit & Gesundheit – Checkliste Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern“ (Link: kommmitmensch.de)
- Arbeitsblätter zu Einrichtungen und Tätigkeiten (www.bghm.de; Webcode: 1286 und 3646)
Stand: 08/2021