Arbeitsschutz Kompakt Nr. 141
Arbeiten an Walzenauftragmaschinen

Abb. 1:
Prinzipskizze mit Einzugsstellen
Zweiwalzen-Leimauftragmaschine

Abb. 2:
Prinzipskizze mit Einzugsstellen
Vierwalzen-Leimauftragmaschine

Abb. 3:
Walzenauftragmaschine mit Schutzeinrichtungen
© BGHM
© BGHM
1: Obere Auftragswalze
2: Untere Auftragswalze
3: Dosierwalzen
4: Transportrollen
5: Leimvorratsbehälter
6: Leimzufuhr
7: Verriegelte schwenk- oder abnehmbare Sicherheitsabdeckung
8: Schalteinrichtung/Schaltleiste gegen Einzug
9: Auflagerollen oder Tische gegen Untergreifen der Abschalteinrichtung
Vor den Arbeiten:
- Die Bedienungsanleitung der Herstellfirma beachten, insbesondere die Themen und Kapitel:
- Bedienen, Rüsten, Reinigen
- Warten, Instandsetzen
- Sicherheit
- Die Bedienungsanleitung muss in deutscher Sprache vorhanden sein; bei Bedarf müssen sicherheitsbezogene Teile der Bedienungsanleitung in die jeweilige Muttersprache übersetzt werden.
- Vor jeder Benutzung muss die Maschine von einer fachkundigen Person auf sichere Funktion und augenfällige Mängel geprüft werden (z. B. Meister/Meisterin oder Schichtleitung).
- Die Schutzeinrichtungen (Abb. 3), z. B. Sicherheitsabdeckungen (7), Schaltleiste (8), Reinigungsschaltung und Auflagerollen gegen Untergreifen (9), sind vor Aufnahme der Arbeit auf Vollständigkeit und einwandfreie Funktion zu prüfen.
- Das Einschalten der Maschine darf nur dann möglich sein, wenn die Schutzeinrichtungen (z. B. 7, 9) in Schutzstellung sind (Normalbetrieb).
- Zum Reinigen darf die Maschine bei geöffneten Schutzeinrichtungen (7, 9) nur eingeschaltet werden, wenn die Walzen auf einen mit Sicherheitsschaltern abgefragten Mindestabstand von 120 mm (80 mm bei Altmaschinen) gestellt wurden (Reinigungsschaltung).
- Schwenkbare und abnehmbare Verkleidungen (7) müssen mit dem Walzenantrieb verriegelt sein.
- Die Beschäftigten sind regelmäßig in der Benutzung und Handhabung der Walzenauftragmaschine zu unterweisen.
Während der Arbeiten (Verwendung):
- Enganliegende Kleidung und Haarnetz tragen. Ringe und Ketten ablegen.
- Kurze Werkstücke nur mit Hilfsmittel in die Walzenauftragmaschine einschieben.
- Störungsbeseitigung nur bei ausgeschalteter, gesicherter Maschine durchführen.
- Falls erforderlich, zweite Bedienperson hinzuziehen.
Nach dem Arbeiten (Reinigen der Walzen):
- Die Beschäftigten bzw. die Bedienpersonen müssen anhand der Bedienungsanleitung ausreichend zu den Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsfunktionen unterwiesen sein, insbesondere zu den Gefahren bei der Reinigung der Walzen.
- Reinigungsarbeiten vorzugsweise bei ausgeschalteter Maschine durchführen.
- Wenn die Maschine läuft und die Verkleidungen/Schutzeinrichtungen entfernt wurden, dürfen Reinigungsarbeiten nur bei vorhandener und aktiver Reinigungsschaltung durchgeführt werden (Abstand zwischen den Auftrags- und Dosierwalzen mindestens 120 mm, bei Altmaschinen: 80 mm).
- Keine Putzlappen verwenden, insbesondere nicht um die Hand gewickelt. Alternativ z. B. Schwammbrett oder Bürsten verwenden.
- Für die Reinigung von geringen Verschmutzungen während des Arbeitsprozesses einen Reinigungsschaber verwenden.
- In Anlagen integrierte Walzenauftragmaschinen müssen ebenfalls mit einer Reinigungsschaltung ausgerüstet sein.
- Die regelmäßige Überprüfung der installierten Sicherheitseinrichtungen und Funktionen durch geschultes Personal wird empfohlen.
- Wartungspläne müssen berücksichtigt und die Maschine muss regelmäßig hinreichend nach Vorgabe der Bedienungsanleitung gereinigt werden.
Unfallgefahren:
Die Hauptgefahr bei Walzenauftragmaschinen besteht darin, dass die Finger, Hände oder Arme der Bedienperson in den Walzenspalt eingezogen werden können. Dies passiert häufig während des Reinigens der Maschine oder bei entfernten Schutzeinrichtungen.
Weitere Informationen
- BetrSichV § 2 (5) – Fachkundige Person (Link: gesetze-im-internet.de)
- DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“
- DGUV Information 213-114 „Checkliste: Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern“ (Link: DGUV)
- DIN EN ISO 13854 „Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen“
- DIN EN ISO 13857 „Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit oberen und unteren Gliedmaßen“
- Arbeitsblätter zu Einrichtungen und Tätigkeiten (www.bghm.de; Webcode: 1286 und 3646, z. B. GBO Walzen-Leimauftragmaschine)
Stand: 04/2025