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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 073

Arbeiten mit Handhobelmaschinen

Vor dem Arbeiten:

  • Beschäftigungsbeschränkungen einhalten (siehe „Weitere Informationen“)
  • Bedienungsanleitung der Herstellfirma beachten
  • Maschine von Energiezufuhr trennen bei
    • Werkzeugwechsel
    • Reinigungsarbeiten
    • Störungen
  • Regelmäßige Überprüfung folgender sicherheitsrelevanter Punkte:
    • Funktion der beweglichen Werkzeugverdeckung kontrollieren
    • Einstellung der Spanabnahme kontrollieren (3)
    • Wenn möglich, ergonomische Arbeitshöhe einrichten
    • Für eine sichere Werkstückauflage und eine sichere Werkzeugführung sorgen
    • Kleine und leichte Werkstücke fixieren oder einspannen
    • Maschine in feuchter Umgebung (falls nicht vermeidbar) nur mit Fehlerstromschutzschalter und geeignetem Verlängerungskabel betreiben
  • Persönliche Schutzausrüstung wie enganliegende Kleidung, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe und ggf. Atemschutz tragen

Während der Arbeiten:

  • Nur mit Absaugung arbeiten
  • Wenn mit Splitterwurf zu rechnen ist, Schutzbrille tragen 
  • Maschine mit beiden Händen führen, nicht unter die Maschine greifen
  • Kabel und Absaugschlauch so führen, dass der Hobelvorgang nicht behindert

Nach dem Arbeiten:

  • Stillstand der Messerwelle abwarten, bevor die Maschine abgelegt wird
  • Maschine nicht auf der offenen Messerwelle absetzen
  • Hobelmesser scharf und sauber halten

Besondere Arbeitsgänge:

Fasen (Abb. 1)
Um Werkstückkanten zu fasen, ist die vordere Hobelsohle mit einer 90° V-Nut ausgestattet. Werkstück einspannen oder gegen Verrutschen sichern. Kante des zu fasenden Werkstücks in der V-Nut der Oberfräse führen.

Fälzen (Abb. 2)
Nur bei Hobelmaschinen mit Falzeinrichtung möglich: Falztiefenanschlag auf die Falztiefe und Parallelanschlag auf die Falzbreite einstellen, seitliche Hobelwellenverdeckung wegschwenken; Falztiefe wird durch mehrere Arbeitsgänge erreicht.

Stationärer Betrieb (Abb. 3)
Im stationären Betrieb Vorschriften für stationäre Abrichthobelmaschine beachten. An Industriebstaubsauger (Filterklasse M) anschließen, Handhobelmaschinen nur in der dafür vorgesehenen stationären Einrichtung des Maschinenherstellers betreiben und diese gegen Verrutschen sichern.

Baustellenbetrieb
Die Energieversorgung darf nur aus geeigneten Speisepunkten erfolgen:

  • Baustromverteilung mit Fehlerstromschutzeinrichtung RCD (früher FI)
  • Kleinstbaustromverteiler mit Fehlerstromverteilerschutzeinrichtung RCD
  • Schnurzwischengeräte mit Fehlerstromschutzeinrichtung PRCD-S
  • Besondere, den Bauarbeiten zugeordnete geprüfte und gekennzeichnete Steckdosen mit RCD (geschieht z. B. durch den Bauherrn/die Bauherrin) 

Weitere Informationen:

  • DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk"
  • BG 96.2 "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien"
  • BG 96.18 "TSM Holzbearbeitungsmaschinen – Handhabung und sicheres Arbeiten"

Stand: 05/2019