Arbeitsschutz Kompakt Nr. 130
Arbeiten an Doppelabläng-Kreissägemaschinen
Vor dem Arbeiten:
- Bedienungsanleitung des Maschinenherstellers beachten.
- Beschäftigungsbeschränkungen einhalten.
- Enganliegende Kleidung tragen, Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen.
- Fußboden im Bewegungsbereich um die Maschine sauber halten.
- Zum Werkzeugwechsel und vor dem Beseitigen von Störungen, Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern.
- Geeignetes Sägeblatt für Material und Arbeitsgang auswählen.
- Nur scharfe und unbeschädigte Werkzeuge (Sägeblätter) benutzen.
- Auf richtige Spaltkeileinstellung achten.
- Durchtrittsöffnungen in der Tischeinlage für die Sägeblätter so gering wie möglich halten.
- Bei Schrägschnitten die Tischeinlagen eventuell austauschen.
- Maschine an geeignete Absauganlage anschließen.
- Bei Maschinen mit „Solosäge“ (1) Arbeitsschutz Kompakt Nr. 060 „Arbeiten an Formatkreissägemaschinen“ beachten.
Während der Arbeiten:
- Für eine rückenschonende Handhabung der zu schneidenden Plattenmaterialien sorgen, z. B. durch Verwendung eines Vakuum-Hebegeräts.
- Werkstück außerhalb des Gefahrenbereichs führen. Bei älteren Modellen Handschutz nachrüsten (2).
- Schutzhauben (3) bis knapp über Werkstückhöhe absenken. Bei vorhandenen Vorritzaggregaten Gefahrenbereiche farblich kennzeichnen. Abschnitte nicht mit den Händen aus dem Bereich der Sägeblätter entfernen.
- Bei Maschinen mit Abrückfunktion (Sägeaggregate fahren nach dem Schnitt 1 mm auseinander) kann das Material ohne die Gefahr eines Verklemmens zwischen den Sägeblättern zurückgeführt werden (4).
- An Maschinen ohne Abrückfunktion obere Werkzeugverdeckungen, („halbe Hauben“, nicht abgebildet) verwenden und darauf achten, dass das Werkstück beim Ausheben nicht verkantet.
- Eine zweite Person zum Abnehmen des Materials ist hilfreich.
Nach dem Arbeiten:
- Beim Verlassen des Arbeitsplatzes Maschine ausschalten.
- Maschine und Wirkbereich um die Maschine mit einem geeigneten Industriestaubsauger (IS) der Staubklasse M reinigen.
- Bei Werkzeugwechsel schnittfeste Handschuhe tragen.
Weitere Informationen:
- DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“
- BG 96.2 „Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien“
- BG 96.18 „TSM Holzbearbeitungsmaschinen –Handhabung und sicheres Arbeiten“
- EN 1870-1:2007+A1:2009 „Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen− Kreissägemaschinen − Teil 1“
Stand: 01/2021