Holzschutzmittel

Pflege von Holz mit Pinsel

Holz unterliegt, vor allem bei Witterungseinfluss oder im direkten Erdkontakt mit andauernder Feuchteeinwirkung, der Zerstörungsgefahr durch Pilze und durch Insekten und ist deshalb durch zusätzliche Maßnahmen vor diesen Risiken zu schützen. Dies kann primär erreicht werden durch:

  • Verwendung von natürlich dauerhaften Holzarten (z.B. Eiche, Robinie)
  • konstruktive Maßnahmen,
  • chemischen Holzschutz.

Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ist der chemische Holzschutz von besonderer Bedeutung. Diese Holzschutzmittel können für die Gesundheit des Menschen und der Umwelt schädlich sein, da es sich um Zubereitungen mit bioziden Wirkstoffen handelt. Deswegen soll der chemische Holzschutz nur dort angewandt werden, wo dieser unumgänglich ist.
Hinsichtlich des Anwendungsverfahrens unterscheidet man beim chemischen Holzschutz zwischen vorbeugenden und bekämpfenden Holzschutz. Zum Einsatz kommen wässerige oder lösemittelhaltige Holzschutzmittel.

Gesundheitsgefahren

Durch den Umgang mit chemischen Holzschutzmitteln können u.a. folgende Gesundheitsgefahren verursacht werden:
Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit, Schädigung der Leibesfrucht, Verursachung von Verätzungen oder von Krebs, Reizung der Atemwegsorgane.
Darüber hinaus kann bei der Verarbeitung von lösemittelhaltigen Holzschutzmitteln eine Brandgefahr und möglicherweise auch ein Explosionsrisiko bestehen. Weshalb je nach Verfahren entsprechende Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz erforderlich sein können (z.B. Absaugung).

Gesundheitsgefahren können durch den Kontakt mit chemischen Holzschutzmitteln beim Ansetzen der Imprägnierlösung oder beim Einbring- bzw. Auftragsverfahren verursacht werden.

Schutzmaßnahmen

  • Nur Holzschutzmittel mit Prüfbescheid oder -zeugnis verwenden (DIBt, RAL; siehe Internet-Links weiter unten)
  • Zum Durchmischen der Imprägnierlösung keine Druckluft verwenden.
  • Anwendung von Holzschutzmitteln für den vorbeugenden Holzschutz möglichst in geschlossenen Anlagen, ggfls. mit Absaugung.
  • Je nach Art des verwendeten Holzschutzmittels sind entsprechende Persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich:
    - Schutzhandschuhe (die GISBAU-Handschuh-Datenbank enthält Empfehlungen für Schutzhandschuhe für die diversen Holzschutzmitteltypen),
    - Augenschutz, Atemschutz, Körperschutz/Schutzkleidung.
  • Bekämpfenden Holzschutz nur durch Fachfirma durchführen lassen
  • Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Betriebsanweisung (siehe BGI 736) erledigen.
  • Hautschutzplan (Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel, Hautpflegemittel) erstellen.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen
  • Beschäftigungsbeschränkungen beachten (Jugendliche, werdende Mütter).
  • Maßnahmen für Erste Hilfe bereitstellen.

Weiterführende Informationen und Downloads