Schweißrauchminderungsprognose

Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, sollte bei der Planung neuer Schutzmaßnahmen vorab eine Schweißrauchminderungsprognose durchgeführt werden. Dabei soll abgeschätzt werden, wie die neuen Schutzmaßnahmen allein oder in Kombination mit bestehenden Maßnahmen die Belastung der schweißenden Personen und anderer Beschäftigter im Gefahrenbereich absenken könnten. 

Für die Prognose wird die Wirksamkeit der ausgewählten Maßnahme eingeschätzt. Gegebenenfalls muss eine Kombination von Maßnahmen abgeschätzt werden.

Die hier vorgestellte Prognose stellt eine einfache Bilanz dar, die nur zur Orientierung gedacht ist. 

Eine genaue Vorhersage ist aktuell noch nicht möglich. 

Beispiel

In einer Schweißerei wurden Messungen zu Mangan und seinen anorganischen Verbindungen durchgeführt. 

Folgende Konzentrationen wurden gemessen (wegen der überwiegenden Partikelgrößenverteilung von Schweißrauchen im Bereich der A-Staub-Fraktion wird, wie auch allgemein üblich, der für A-Staub geltende Grenzwert zugrunde gelegt): 
An der schweißenden Person cschw = 0,1 mg/m³
bei einer Lichtbogenzeit von ca. 15 %
in der Schweißhalle cHalle = 0,03 mg/m³
Der Arbeitsplatzgrenzwert für Mangan und seine anorganischen Verbindungen beträgt AGWMn = 0,02 mg/m³. 
Für die schweißende Person ist der Bewertungsindex dann Ischw = 0,1/0,02 = 5.
Für die anderen Beschäftigten im Gefahrenbereich ist der Index IHalle = 0,03/0,02 = 1,5.
Sowohl für die schweißende Person als auch für die anderen Beschäftigten im Gefahrenbereich müssen Maßnahmen geplant werden.

Maßnahme a)

Als Maßnahme wird eine Absaugung eingesetzt. Es wird mit einem durchschnittlichen Erfassungsgrad von 60% gerechnet. Mit dieser Maßnahme reduziert sich sowohl die Konzentration CLicht beim Schweißen als auch die Hintergrundkonzentration CHalle um diese 60%.

Formel zur Indexberechnung für Maßnahme a
© BGHM

Die Prognose des Einsatzes einer Absaugung an der Entstehungsstelle zeigt, dass diese Schutzmaßnahme für die schweißende Person nicht ausreicht. Für die anderen Beschäftigten ergäbe sich eine Unterschreitung des Grenzwerts. 

Maßnahme b)

Als Maßnahme wird eine Lüftung der Halle vorgesehen. Die Lüftung soll einen 5-fachen Luftwechsel sicherstellen. Damit wird die Gefahrstoffkonzentration in der Halle um ca. 80% reduziert. Für die schweißende Person bedeutet die Maßnahme nur eine sehr geringe Reduzierung der Exposition. Die Lüftung der Halle reduziert die Exposition der schweißenden Person nur in den Zeiten, in denen sie nicht schweißt. Die Exposition der schweißenden Person wird wie folgt geschätzt:

Formel zur Indexberechnung für Maßnahme b
© BGHM

Für die anderen Beschäftigten ergibt sich eine Exposition von

Formel zur Indexberechnung für Maßnahme b
© BGHM

Die Schutzmaßnahme würde für die anderen Beschäftigten im Gefahrenbereich ausreichen. Für die schweißende Person würde sie nicht genügen.

Maßnahme c)

Diese Maßnahme ersetzt das Schweißen mit herkömmlichem Lichtbogen durch einen modifizierten Kurzlichtbogen. Die Emissionen des Prozesses werden so um 50% reduziert.
Damit ergeben sich folgende Expositionen:

Formel zur Indexberechnung für Maßnahme c
© BGHM

Für die anderen Beschäftigten im Gefahrenbereich liegt der Index dann unter 1. Für die schweißende Person liegt der Index dann bei 2,5. Es wären noch weitere Maßnahmen notwendig.