Anhang I - Glossar

Erfassungsgrad

Verhältnis des durch die Erfassungseinrichtung direkt erfassten Massenstroms zum prozessbedingt freigesetzten Gesamtmassenstrom. Der Erfassungsgrad wird häufig in Teilen von Hundert angegeben.

Exposition gegenüber Gefahrstoffen (nach Begriffsglossar der BAuA)

 Inhalative Exposition ist das Vorhandensein eines Gefahrstoffes in der Luft im Atembereich des Beschäftigten. Sie wird beschrieben durch die Angabe von Konzentration und zugehörigem zeitlichen Bezug (Dauer der Exposition). Eine gegebenenfalls vorliegende Verunreinigung der Umgebungsluft („Hintergrundkonzentration“) ist nicht im Fokus der GefStoffV.
Eine bloße Exposition gegenüber einem Gefahrstoff ist nicht gleichzusetzten mit einer Gefährdung eines oder einer Beschäftigten. Eine Exposition gegenüber einem Gefahrstoff gemäß GefStoffV muss aber bei Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV berücksichtigt werden.

KMR-Stoff 

Als KMR-Stoffe (englisch: CMR) werden krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Gefahrstoffe bezeichnet. Wurden diese Wirkungen nachgewiesen, werden die entsprechenden Stoffe in die Kategorien 1A und 1B eingestuft. Stoffe, bei denen die entsprechende Wirkung vermutet wird, werden in die Kategorie 2 eingestuft.

Minimierung 

Nach ArbSchG und GefStoffV haben Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben und dabei die Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auszuschließen oder auf ein Minimum zu reduzieren. Entsprechend der TRGS 400 ist das Minimierungsgebot erfüllt, wenn die einschlägigen Beurteilungsmaßstäbe eingehalten sind.

SLV 

Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalten
Schweißtechnische Arbeiten im Sinne der TRGS 528 sind

  • UP-Schweißen
  • Gasschweißen (Autogenverfahren)
  • WIG-Schweißen
  • MAG-Schweißen (Massivdraht)
  • MAG-Schweißen (Fülldraht)
  • MAGC-Schweißen
  • MIG-/MAG-Schweißen
  • MIG-Schweißen
  • LBH-Schweißen
  • Widerstandsschweißen
  • Pressschweißen
  • Laserstrahlschweißen
  • Löten
  • Autogenes Brennschneiden
  • Plasmaschneiden
  • Laserstrahlschneiden
  • Thermisches Spritzen
  • Flammrichten
  • Additive Fertigung
  • Laserhandschweißen (Ist noch nicht in der TRGS 528 aufgeführt. Entsprechendes Gefährdungspotenzial liegt jedoch vor.)

Stand der Technik (nach Begriffsglossar der BAuA)

Der Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. Gleiches gilt für die Anforderungen an die Arbeitsmedizin und die Arbeitsplatzhygiene.

STOP-Prinzip

Die Gefahrstoffverordnung schreibt in § 7 Grundpflichten Abs. 4 folgende Rangfolge bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen vor:

  • Gestaltung geeigneter Verfahren und technischer Steuerungseinrichtungen von Verfahren, den Einsatz emissionsfreier oder emissionsarmer Verwendungsformen sowie Verwendung geeigneter Arbeitsmittel und Materialien nach dem Stand der Technik, → S(ubstitution)
  • Anwendung kollektiver Schutzmaßnahmen technischer Art an der Gefahrenquelle, wie angemessene Be- und Entlüftung, und Anwendung geeigneter organisatorischer Maßnahmen, → T(echnisch), → O(rganisatorisch)
  • sofern eine Gefährdung nicht durch die vorhergehenden Maßnahmen verhütet werden kann, Anwendung von individuellen Schutzmaßnahmen, die auch die Bereitstellung und Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung umfassen. → P(ersönlich)

Eine detaillierte Beschreibung dieser Maßnahmenhierarchie enthält die TRGS 500.