10.3 Anhang 3: Erläuterungen zu psychischen Faktoren
Psychische Belastung und deren Auswirkungen als Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung
Eine nicht menschengerechte Gestaltung der Arbeit führt zu körperlichen und psychischen Schäden. Konsequenterweise betrachtet die Gefährdungsbeurteilung also auch die psychische Wirkung der Arbeitsgestaltung. In diesem Zusammenhang sind besonders die Faktoren Arbeitszeitgestaltung, Arbeitsorganisation, Gestaltung der Arbeitsaufgabe und der Arbeitsumgebung, der sozialen Beziehungen sowie der Arbeitsmittel (Werkzeuge) zu betrachten (vgl. www.gda-psyche.de).
Handlungsfelder, Modell und Begriffe
Ungenügend gestaltete Arbeitsbedingungen führen nicht direkt zu psychischen Erkrankungen. Sie beeinflussen jedoch die Risikowahrnehmung, das Verhalten und die Gesundheit.
In Unternehmen sollten daher zwei Arbeitsfelder unterschieden werden:
- betriebliche Handlungskonzepte für das Erkennen vom Umgang mit und die Integration von psychisch beeinträchtigten bzw. erkrankten Beschäftigten. Stichworte dazu sind die Fürsorgepflicht, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).
- die Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie die Ableitung von Maßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle mit dem Ziel, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und zu verbessern. Stichwort ist hier die Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG.
Auf die Beurteilung der Arbeitsbedingungen beziehen sich diese Broschüre und die folgenden Erläuterungen. Auch in der innerbetrieblichen Diskussion ist es sinnvoll, diese beiden Arbeitsfelder getrennt voneinander zu betrachten.
Als Psychische Belastungsfaktoren werden dabei Einwirkungen verstanden, die unmittelbaren Einfluss auf das Wahrnehmen, Denken, Fühlen, Verhalten und die Informationsverarbeitung des Menschen haben. Sie können sowohl aus der Arbeitswelt als auch aus dem Privatleben resultieren.
Die Reaktion (Beanspruchung) der einzelnen Personen auf solche Einwirkungen hängt stark von ihren Leistungsvoraussetzungen und den Unterstützungs- bzw. Kompensationsmöglichkeiten ab. So entsteht im negativen Fall eine Über- oder Unterforderung die zu Effekten wie Stress, Monotonie, psychischer Sättigung oder psychischer Ermüdung führen. Bei häufigem Auftreten entstehen auf diese Weise gesundheitliche Beeinträchtigungen und Krankheiten.
Im positiven Fall jedoch entstehen aus Herausforderungen Reaktionen, wie Glück, Anregungen und, langfristig betrachtet, Kompetenzentwicklung, Handlungssicherheit und Motivation.
Eine Vielzahl arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse belegt, dass Arbeit und deren Bedingungen die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit beeinflussen (vgl. BAuA - baua: Praxis - Projekt „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ - Übersicht der Scoping Reviews - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).
Integration psychischer Belastung und Beanspruchung in die Gefährdungsbeurteilung
Die Beurteilung und Gestaltung von Arbeitsbedingungen hat unter Beachtung des Stands der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse zu erfolgen. Die Minimalanforderungen haben die Sozialpartner einvernehmlich in der Gemeinsamen Erklärung zur Psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt festgeschrieben.
Der Prozess einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) mit dem Ziel, die Arbeit für den Menschen mindestens schädigungslos zu gestalten, im Idealfall sogar die Gesundheit zu fördern. Er beinhaltet alle bekannten arbeitsbedingten Gefährdungsfaktoren. Voraussetzung einer nachhaltigen Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung, ist ein betrieblicher Konsens (Ziele, Vorgehensweise und Handlungsrahmen). Das braucht gegenseitiges Vertrauen.
Die folgenden Fragen unterstützen diesen Prozess:
- Welche Schutz- und Unternehmensziele werden mit der Berücksichtigung arbeitsbedingter psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung verfolgt?
- Wie können Führungskräfte, Beschäftigte, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sinnvoll in die Analyse und Bewertung einbezogen werden?
- Wie sollen Erfassung, Analyse und Bewertung durchgeführt werden, als Beobachtungsinterview, Fragebogen oder in Workshops/Arbeitsgruppen bzw. einer Mischform?
- Vor der eigentlichen Durchführung ist die dialogorientierte Information und Schulung der Beschäftigten zu empfehlen.
- Die zusammenfassende Betrachtung mehrerer Arbeitsplätze mit vergleichbaren Tätigkeitsprofilen hilft, eine Vertrauensbasis herzustellen und den Fokus auf die personenunabhängigen Arbeitsbedingungen zu lenken. Denn es geht nicht darum, Menschen zu beurteilen, sondern die Auswirkungen von Arbeitsbedingungen. Dabei ist die Tätigkeit „Führung“ ebenfalls ein zu betrachtendes Tätigkeitsprofil.
- Bei der Beurteilung der einzelnen Faktoren ist zu berücksichtigen, dass sie auch mit ungünstigen Ausprägungen im Arbeitsalltag vorkommen, jedoch die Häufigkeit und Dauer des Auftretens einen ganz entscheidenden Einfluss darauf haben, ob die Faktoren zu negativen Auswirkungen in Form von Fehlbeanspruchungsfolgen führen oder nicht. Hilfestellung bei der Risikobeurteilung gibt die DGUV Information 206-026.
- Nach aktuellem Stand der Erkenntnisse sind die folgenden Faktoren zwingend zu betrachten:
- Arbeitszeitgestaltung (inkl. Schichtarbeit und Pausengestaltung)
- Arbeitsorganisationsgestaltung (inkl. Kommunikationsgestaltung)
- Gestaltung der Arbeitsaufgabe und Inhalte (Quantität und Qualität)
- Gestaltung der sozialen Beziehungen (Führungsfunktion, Kolleginnen und Kollegen)
- Gestaltung der Arbeitsmittel (Werkzeuge inkl. Softwaregestaltung)
- Gestaltung der Arbeitsumgebung (inkl. physikalischer, chemischer und biologischer Faktoren)
- www.gda-psyche.de
Die Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung beraten und informieren die betrieblichen Akteurinnen und Akteure bei der Prozessgestaltung sowie bei der Verfahrens- und Instrumentenauswahl: