7. Handlungsschritte Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung in einzelnen Schritten: Den Unternehmenden bzw. den Verantwortlichen steht mit den „Handlungsschritten Gefährdungsbeurteilung“ ein praktikables und effektives Werkzeug zur Verfügung, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Dieser Weg orientiert sich an der „Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ (siehe [2]), die im Rahmen der „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie - GDA“ von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz durch folgende Institutionen erstellt wurde:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Diese Vorgehensweise wird im Weiteren als „Handlungsschritte Gefährdungsbeurteilung“ bezeichnet. Die einzelnen Schritte im Überblick (siehe auch Bild 7.1):
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen.
- Gefährdungen ermitteln.
- Gefährdungen beurteilen.
- Schutzziele setzen.
- Maßnahmenalternativen entwickeln.
- Eine oder mehrere Maßnahmen wählen.
- Maßnahmen durchführen.
- Wirksamkeit der Maßnahmen Maßnahmen prüfen.
- Dokumentieren
- Gefährdungsbeurteilung fortschreiben.
Bevor man die Arbeitsbedingungen genauer untersucht, sollte man jedoch prüfen, ob Ursachen für Unfälle und Berufskrankheiten in der betrieblichen Organisation begründet sind.
Nicht angepasste Arbeit, falsche Unterweisung, ungenügende Aufsicht und fehlende persönliche Schutzausrüstung können zu Unfällen und Erkrankungen führen. Das sind augenfällige Schwachstellen der betrieblichen Organisation. Es handelt sich dabei um Managementfehler.
Die betriebliche Organisation kann mithilfe eines Organisations-Checks analysiert werden. Ein geeigneter Organisations-Check befindet sich in Anhang 1. Passend ist auch der „GDA-ORGAcheck“; mehr dazu finden Sie unter www.gda-orgacheck.de.