3. Verantwortung der Unternehmer für die Durchführung
Es ist gesetzlich geregelt, wer für die Gefährdungsbeurteilung zuständig ist:
Unternehmende sind für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der folgenden Schritte verantwortlich.
Wenn Unternehmende die Gefährdungsbeurteilung nicht selbst durchführen können, sind sie verpflichtet, sich unterstützen zu lassen. Die wichtigste Unterstützung erfolgt durch Vorgesetzte im Rahmen ihrer Führungsaufgabe, da sie die zu untersuchenden Bereiche sehr genau kennen.
Die Beschäftigten führen die einzelnen Tätigkeiten in ihren verschiedenen Facetten regelmäßig aus. Indem sie einbezogen werden, können ihr großer Erfahrungsschatz genutzt und ihre Motivation gesteigert werden.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, entgegen aller Vermutungen, nicht für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich. Sie ist durch ihre Beratung vielmehr eine wertvolle Unterstützung, da sie im Rahmen ihrer Aus- und Fortbildung bei der Berufsgenossenschaft einschlägige Kenntnisse erworben hat. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit weiß, wo und wie weitere Informationen erhältlich sind. Dabei geht es u. a. um gesetzliche Regeln, um bereits ausgearbeitete Informationen wie Broschüren, aber auch um die richtigen Ansprechpersonen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unersetzlich.
Unternehmende sollten das Wissen aller Sicherheitsbeauftragten nutzen. Jedes Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verfügt über mindestens einen Sicherheitsbeauftragten oder eine Sicherheitsbeauftragte.
Wenn es um menschengerechte oder ergonomische Gestaltung der Arbeit geht, wenn es sich um Fragen zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) oder um arbeitsmedizinische Abläufe handelt, ist der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin Ansprechperson.
Bei sehr spezifischen Fragen können externe Fachleute hinzugezogen werden. Dazu zwei Beispiele:
- Sind Fragen zu Hebezeugen zu klären, können Herstellfirmen von Ketten Informationen geben.
- Besteht Klärungsbedarf zum Einsatz von Kühlschmierstoffen, können Lieferfirmen von Kühlschmierstoffen helfen.
Wenn Herstellende und Liefernde ausfallen, besteht immer die Möglichkeit, Fachleute der Berufsgenossenschaften zurate zu ziehen.
Außerdem gehört es zur Aufgabe der Verantwortlichen im Betriebsrat, Unternehmende in Fragen des Arbeitsschutzes zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Sie kennen das Unternehmen, Arbeits- und Produktionsabläufe und sind deshalb eine wichtige Informationsquelle in Sachen Arbeitssicherheit. Unabhängig davon haben die Verantwortlichen des Betriebsrats nach Betriebsverfassungsgesetz das Recht, hinzugezogen zu werden.
Unternehmende sollten folgende Personen in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen:
- Vorgesetzte
- betroffene Beschäftigte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragte
- Betriebsärzte und Betriebsärztinnen
- externe Fachleute
- Fachleute der Unfallversicherungsträger
- Verantwortliche des Betriebsrats