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  5. BGHM-Information 102
  6. 7. Handlungsschritte Gefährdungsbeurteilung
  7. 7.7 Durchführen der Maßnahmen
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  • BGHM-Information 102
  • Vorwort
  • 1. Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen
  • 2. Ziel und Nutzen einer Gefährdungsbeurteilung
  • 3. Verantwortung der Unternehmer für die Durchführung
  • 4. Zeitpunkt der Durchführung
  • 5. Umfang der Gefährdungsbeurteilung
  • 6. Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
  • 7. Handlungsschritte Gefährdungsbeurteilung
  • 7.1 Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  • 7.2 Ermitteln der Gefährdungen
  • 7.3 Beurteilen der Gefährdungen
  • 7.4 Setzen von Schutzzielen
  • 7.5 Entwickeln von Maßnahmenalternativen
  • 7.6 Auswählen einer oder mehrerer Maßnahmen
  • 7.7 Durchführen der Maßnahmen
  • 7.8 Wirksamkeit ausgewählter Maßnahmen prüfen
  • 7.9 Dokumentieren
  • 7.10 Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
  • 8. In der Praxis
  • 9. Literaturverzeichnis
  • 10.1 Anhang 1: Organisations-Check
  • 10.2 Anhang 2: Gefährdungs-Check
  • 10.3 Anhang 3: Erläuterungen zu psychischen Faktoren
  • 10.4 Anhang 4: Vorlage für Gefährdungsbeurteilungen

7.7 Durchführen der Maßnahmen

Bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen innerhalb eines Unternehmens verhält es sich wie bei anderen Investitionsvorhaben auch: Ein Umsetzungsmanagement wird gebildet, das festlegt, wer für die Durchführung verantwortlich ist. Es wird empfohlen, einen Termin zu vereinbaren, an dem die Durchführung abgeschlossen sein soll. Während umfangreicherer Projekte berichten die Verantwortlichen, ob der Terminplan eingehalten werden kann.

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