7.10 Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
Wie in Abschnitt 4 dieser Informationsschrift beschrieben, gibt es Anlässe, eine Gefährdungsbeurteilung fortzuschreiben. Wird eine Gefährdungsbeurteilung erneut durchgeführt, muss überlegt werden, ob sie exakt wie beim vorherigen Mal ablaufen oder ob der Ablauf weiterentwickelt bzw. fortgeschrieben werden soll.