2. Ziel und Nutzen einer Gefährdungsbeurteilung
Es ist das Ziel einer Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten.
Dieses Ziel wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.
Der Nutzen einer Gefährdungsbeurteilung:
- Unternehmende kommen ihrer allgemeinen Fürsorgepflicht nach.
- Sie erhalten ein weiteres Führungsinstrumentarium für verantwortungsvolles Handeln.
- Es werden wichtige Informationen und Hinweise über notwendige technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie über den erforderlichen Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA) festgeschrieben.
- Die Beschäftigten werden bei einer sinnvollen Beteiligung motiviert und ihre positive Einstellung zur Arbeitssicherheit und zur Gesundheit wird gefördert.
- Aus der Gefährdungsbeurteilung lassen sich wichtige Anhaltspunkte für die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Unterweisung ableiten; sie bildet die Basis für eine verantwortungsvolle Unterweisung.
- Die Kosten als Folge von Unfällen und Erkrankungen können verringert werden.
- Die Krankheitsrate der Beschäftigten wird reduziert.
- Unternehmende erhalten wichtige Aussagen im Rahmen der Auditierungen.
Verschiedene internationale Untersuchungen haben sich mit der Wirtschaftlichkeit des Arbeitsschutzes beschäftigt. Vereinfacht lässt sich sagen:
Unternehmende die 1 Euro in die Sicherheit investieren, erhalten 2 Euro zurück.