7.2 Ermitteln der Gefährdungen
Jede Tätigkeit muss im zweiten Abschnitt der Handlungsschritte auf mögliche Gefährdungen untersucht werden.
Eine Gefährdung ist die Möglichkeit des Eintritts eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Aussage über Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit (siehe [2]).
Das Unternehmen muss für jede Tätigkeit die existierenden Gefährdungen notieren. Insgesamt unterscheidet man 11 Gefährdungsgruppen, definiert von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (siehe [2]):
- mechanische Arbeitsstoffe
- elektrische Gefährdungen
- Gefahrstoffe
- biologische Gefährdung
- Brand- und Explosionsgefährdungen
- thermische Gefährdungen
- Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen
- Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
- physische Belastung/Arbeitsschwere
- psychische Faktoren
- sonstige Gefährdungen
Zu den psychischen Faktoren befinden sich in Anhang 3 dieser Informationsschrift weitere Ausführungen.
Jede der einzelnen Gefährdungsgruppen lässt sich noch stärker differenzieren, wie Tabelle 7.2 (Seite 14 und 15) zeigt (Basis [2]).
Anwendende müssen alle Gefährdungen zusammenstellen, die im Unternehmen vorkommen. Um die Arbeit zu erleichtern, werden in Anhang 2 Gefährdungen für typische Tätigkeiten – besonders für den Metallbereich – aufgeführt. Verwenden Sie den Gefährdungs-Check!
Gefährdungen können nicht allgemeingültig und abschließend in einer Informationsschrift aufgeführt und behandelt werden. Gefährdungen sind zum Teil sehr unternehmensspezifisch. Die speziellen Gefährdungen können nur im jeweiligen Unternehmen ermittelt werden. Die in dieser Informationsschrift genannten Gefährdungen sind jedoch für eine große Mehrheit der Unternehmen typisch.
- Tabelle Gefährdungsgruppen mit Unterteilung zum Herunterladen