Vorwort
Die vorliegende Informationsschrift soll den Unternehmenden und den Verantwortlichen helfen, ihre Aufgaben im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz zu erfüllen. Die Gefährdungsbeurteilung dient in diesem Zusammenhang als wichtiges Instrumentarium und die BGHM-Information 102 ist dafür eine Anleitungshilfe.
Die Zielgruppen der Informationsschrift sind primär kleine und mittlere Unternehmen, aber auch Großunternehmen erhalten Anhaltspunkte für ihre Arbeit.
Die beschriebene Vorgehensweise ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Die Gefährdungsbeurteilung kann auch auf eine andere Art und Weise vorgenommen werden. Die Informationsschrift gibt jedoch eine praxisgerechte Hilfestellung, die gesetzlich vorgeschriebenen Forderungen zu erfüllen.
Gefährdungen sind zum Teil sehr unternehmensspezifisch. Die speziellen Gefährdungen können nur im jeweiligen Unternehmen ermittelt werden. Sie können nicht allgemeingültig und abschließend in einer Informationsschrift aufgeführt und behandelt werden. Die hier beschriebene Vorgehensweise kann in den meisten Unternehmen eingesetzt werden; die genannten Gefährdungen sind für eine große Mehrheit der Unternehmen typisch.
Sollten im Unternehmen weitergehende Fragen bestehen, die intern nicht abschließend bearbeitet werden können, wenden Sie sich an die Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft, die für Ihr Unternehmen zuständig ist.