2. Zeitpunkt und Ziel der Maschinenlehrgänge

Der sichere Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen erfordert umfassende Kenntnisse über die notwendigen Schutz- und Arbeitsvorrichtungen, denn nicht die Maschinen an sich sind gefährlich, sondern vielmehr ihre Benutzung ohne entsprechende Kenntnisse.

Der Maschinenlehrgang soll Kenntnisse und Grundfertigkeiten im Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen vermitteln. Das setzt voraus, dass der Maschinenlehrgang zum richtigen Zeitpunkt stattfindet, nämlich dann, wenn die Teilnehmenden ausreichend Kenntnisse in Bezug auf den Werkstoff Holz, und seine Zerspanung gewonnen haben, ebenso wie Grundkenntnisse über Aufbau und Funktion von Holzbearbeitungsmaschinen und deren Werkzeuge.

Empfohlene Durchführung der Lehrgänge:

  • G-TSM (früher TSM1) Maschinenlehrgang frühestens 6 Monate nach Ausbildungsbeginn
  • TSM1 (früher TSM2) Maschinenlehrgang frühestens 12 Monate nach Ausbildungsbeginn
  • TSM2 (früher TSM3) Maschinenlehrgang frühestens 18 Monate danach

In Bundesländern mit Berufsgrundschuljahr (BGJ) bzw. Berufsfachschuljahr (BFJ) kann der G-TSM (früher TSM1) Maschinenlehrgang bereits in der Berufsschule stattfinden. Er wird dort von speziell geschulten Lehrkräften durchgeführt.

Ausbildungsschwerpunkte:

  • im G-TSM (früher TSM1) Maschinenlehrgang das sichere Arbeiten an Tisch- und Formatkreissägemaschinen, an Abrichthobelmaschinen und mit Handmaschinen
  • im TSM1 (früher TSM2) Maschinenlehrgang das sichere Arbeiten an Tischfräsmaschinen
  • im TSM2 (früher TSM3) Maschinenlehrgang das selbständige Arbeiten im Team unter Beachtung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

Die Werkstücke für alle TSM-Lehrgänge werden von der BGHM in Abstimmung mit dem Bundesinnungsverband des Tischler- und Schreinerhandwerks vorgegeben.