11. Voraussetzungen für Zuschüsse (Vertragsbedingungen)

Die Teilnehmenden sind Versicherte der BGHM und Auszubildende.

  • Die Teilnehmenden haben das 15. Lebensjahr vollendet.
  • Die Zahl der Lehrgangsteilnehmenden darf 12 Auszubildende nicht überschreiten.
  • Der TSM-Maschinenlehrgang wird den mit der BGHM abgestimmten Unterweisungsplänen entsprechend ohne zeitliche und inhaltliche Änderung durchgeführt.
  • Der TSM-Maschinenlehrgang wird nur von Ausbilderinnen oder Ausbildern durchgeführt, die über eine schriftliche Lehrberechtigung der BGHM verfügen.
  • Die Teilnehmenden haben die Abschnitte des TSM-Maschinenlehrgangs in der den Unterweisungsplänen entsprechenden Reihenfolge, ohne wesentliche Fehlzeiten, absolviert (z. B. zuerst G-TSM (früher TSM1), dann TSM1 (früher TSM2), dann TSM2 (früher TSM3).
  • Als wesentlich gilt eine Fehlzeit von mehr als einem Tag pro Lehrgangswoche.
  • Die Ausbildungswerkstätte entspricht den Anforderungen der vorliegenden BGHM-Information.
  • Der Zuschuss wird in vollem Umfang zur Deckung der durch den Maschinenlehrgang entstehenden Kosten verwendet.
  • Der Zuschuss wird in der für den Ausbildungsbetrieb bestimmten Rechnung gesondert ausgewiesen. Dem Ausbildungsbetrieb sind dabei auch die durch die Auszubildenden entstandenen Gesamtkosten des Lehrgangsabschnitts zu benennen.
  • Der Lehrgangsträger verwendet das von der BGHM vorgegebene Abrechnungsverfahren.
  • Der Stoff einzelner Lehrgangswochen wird nicht auf mehrere Ausbildungsabschnitte verteilt.

Über die Gewährung der Zuschüsse schließt die BGHM mit dem Lehrgangsträger von TSM-Maschinenlehrgängen einen Vertrag ab, in dem auch die vorgenannten Bedingungen aufgeführt sind. Der Lehrgangsträger erkennt mit der Unterschrift auf dem Vertrag die Bedingungen der BGHM an.

Bemerkungen zur Anzahl der Teilnehmenden

Das Programm der Maschinenlehrgänge ist auf 6 bis 12 Teilnehmende zugeschnitten. Erfahrungswerte haben ergeben, dass eine größere Anzahl an Personen den Lernerfolg schmälert, weil die notwendige Zeit, die Arbeitsgänge nachzuvollziehen, nicht mehr zur Verfügung steht. Außerdem wird die Ausbilderin oder der Ausbilder dann nicht mehr in der Lage sein, den vorgegebenen Aufsichtspflichten nachzukommen. Wird die 12 als Anzahl der Teilnehmenden überschritten, wird für alle Personen des Maschinenlehrgangs kein Zuschuss gewährt.

Das Programm der Maschinenlehrgänge ist für jede Lehrgangswoche auf 5 Tage ausgelegt. Bei kürzerer Lehrgangsdauer wird der Lernerfolg geschmälert. Deshalb wird auch bei Unterschreitung der fünftägigen Lehrgangsdauer kein Zuschuss gewährt.

Falls nur eine Tischfräsmaschine vorhanden ist, muss die Zahl der Lehrgangsteilnehmenden im TSM1 (früher TSM2) und TSM2 (früher TSM3) Maschinenlehrgang auf 8 Personen reduziert werden.