7. Aufsicht im TSM-Maschinenlehrgang
Die Aufsicht über Auszubildende umfasst folgende Schritte und erfordert folgende Maßnahmen:
- Zu Beginn eines Maschinenlehrgangs:
- Zeigen Sie den Teilnehmenden alle Räumlichkeiten, Maschinen und Einrichtungen des Ausbildungsbereichs.
- Erläutern Sie das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen und weisen Sie dabei auf Fluchtwege, Feuerlöschstandorte und auf das Erste-Hilfe-Material hin.
- Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Maschinen und sonstige Einrichtungen müssen vorgestellt werden.
- Außerdem müssen Verbote (im Zusammenhang mit Benutzung, Eingreifen, Aufenthalt und Beschäftigung) und Verhaltensregeln in Bezug auf das Arbeiten an Maschinen erläutert und begründet werden.
- Ein weiterer wichtiger Hinweis gilt dem Einsatz der PSA.
- Im G-TSM (früher TSM1) und TSM1 (früher TSM2) Maschinenlehrgang:
- Beschreiben Sie vor jedem Arbeitsgang das Arbeitsziel und legen Sie auch den Arbeitsgang vollständig fest und erläutern ihn unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse, über die die Lehrgangsteilnehmenden verfügen. Die Beschreibung umfasst mindestens den Rüstzustand der Maschine, die Werkzeugdrehzahl, Schutz- und Arbeitsvorrichtungen, Risikobereiche, Gefährdungen und Verbote.
- Bevor Auszubildende an einer Maschine tätig werden, muss die Ausbilderin oder der Ausbilder zunächst den Arbeitsgang vorführen. Im Anschluss daran wiederholen alle Lehrgangsteilnehmenden den Arbeitsgang. Tritt dabei falsches Verhalten auf, muss die Ausbilderin oder der Ausbilder die Arbeit unterbrechen, Art und mögliche Auswirkungen des Fehlers besprechen und den Arbeitsgang erneut vorführen.
- Für alle Maschinenarbeiten gilt: Die Ausbilderin oder der Ausbilder muss in der Nähe des Ausführenden stehen, um jederzeit eingreifen zu können. Entsprechendes gilt auch für alle anderen Arbeiten, die mit Gefahren für Jugendliche verbunden sind, wie der Transport von schweren Werkstücken.
- Im TSM2 (früher TSM3)-Lehrgang sollen die Auszubildenden selbstständiges Planen und Durchführen der Arbeiten sowie das Kontrollieren der Arbeitsergebnisse (Qualitätskontrolle) erlernen. Dazu erhalten sie die Fertigungszeichnung eines Werkstücks und eine Liste mit den Fertigmaßen.
Im Anschluss müssen sie in Gruppenarbeit einen Arbeitsablaufplan und eine Materialliste für den Zuschnitt erstellen. Ziel ist es, das vorgegebene Werkstück, das im Schwierigkeitsgrad dem Ausbildungsstand der Auszubildenden angepasst ist, sicher und rationell anzufertigen.
Lösungsdetails, zum Beispiel wann, wo und wie jedes Einzelteil zu bearbeiten ist, muss die Gruppe selbst erarbeiten.
Die Qualität ihrer Arbeit muss die Gruppe während der gesamten Fertigung selbst prüfen.
Die anspruchsvolle Aufgabe der Ausbilderin oder des Ausbilders ist es, die Auszubildenden beratend durch den Lehrgang zu führen, ohne das Geschehen zu dominieren und nur einzugreifen, wenn den Lehrgangsteilnehmenden aufgrund der gewählten Arbeitsweisen Gefahren drohen.