12. Anforderungen an TSM-Ausbildungswerkstätten
Als Grundlage für einen überbetrieblichen Maschinenlehrgang TSM dienen die Rahmenlehrpläne der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im Tischlerei- / Schreinereihandwerk und das Lehrgangsbegleitheft „Holzbearbeitungsmaschinen – Handhabung und sicheres Arbeiten“.
Die Ausbildungswerkstätte muss in Bezug auf die bauliche Einrichtung und ihre Ausstattung mit Maschinen, Vorrichtungen und Werkzeugen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Folgende Vorschriften sind besonders zu beachten:
- Arbeitsschutzgesetz
- DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“
- DGUV Vorschrift 1
- Arbeitsstättenverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung
- EG-Maschinenrichtlinie
- Europäische Normen (EN)
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für die Ermittlung von betriebsbedingten Gefährdungen und Belastungen.
Die nachfolgende Auflistung ist keine Gefährdungsbeurteilung sondern zeigt lediglich die Mindestanforderungen an TSM-Ausbildungswerkstätten.
Lärmschutz
Information
Eine Ausbreitung des Maschinenlärms in angrenzende Werkstätten muss – nach den in der Praxis bewährten Regeln – ebenso durch bauliche Maßnahmen vermieden werden, wie die Schallreflexion innerhalb der Ausbildungswerkstätte.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Wände, Decken, Raumhöhe | ||
| Räumliche Trennung – Maschinenraum / Bankraum | ||
| Maschinen - Lärmgemindert | ||
| Gehörschutz | ||
| Reiniger für Gehörschutz |
Maschinenaufstellung
Information
Die Lehrgangsgruppe soll bei der Unterweisung freie Sicht auf die Maschine haben. Bei eingeschränkten Raumverhältnissen muss die Anzahl der Lehrgangsteilnehmenden verringert werden.
Für Maschinenlehrgänge mit höchstens 12 Teilnehmenden beträgt der Platzbedarf für die nachfolgend aufgeführten Maschinen mindestens 150 m2 (Erfahrungswert). Werden in der Werkstätte zusätzlich Maschinen aufgestellt oder ältere Maschinen gegen neue größere Maschinen mit höherem Platzbedarf getauscht, erhöht sich der Platzbedarf entsprechend.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Rückschlagbereich zu anderen Maschinen | ||
| Wandaufstellung | ||
| im Arbeitsraum | ||
| Raumgröße | ||
| Aufbewahrung der Vorrichtungen an den Maschinen |
Fußböden
Information
Fußböden müssen eben gestaltet und frei von Stolperstellen sein. Sie müssen im Werkstattbereich mindestens eine Rutschfestigkeit nach Bewertungsgruppe R10 aufweisen.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Rutschsicherheit (Bewertungsgruppe R10) | ||
| Stolperstellen, Stufen usw. |
Beleuchtung
Information
An allen Maschinen und in allen Unterweisungsbereichen muss die Innenbeleuchtungsstärke, unabhängig vom Tageslicht, mindestens 750 Lux betragen. Das gilt auch dann, wenn Lichtquellen durch die Aufstellung der Teilnehmenden verdeckt werden.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Raumbeleuchtung ausreichend | ||
| Arbeitsplatzbeleuchtung |
Elektrische Anlage
Information
Die elektrischen Anlagen und alle elektrischen Betriebsmittel müssen nach den elektrotechnischen Regeln – im Sinn der EG-Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG und der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3) – errichtet worden sein. Auf die vorgeschriebenen Prüfungen, dem § 5 der DGUV Vorschrift 3 entsprechend, wird verwiesen.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand (offensichtliche Mängel) | ||
| Prüfung mit Nachweis (ortsfest / ortsveränderlich) | ||
| Handmaschinen, Kabel etc. |
Einrichtungen gegen unbefugtes Benutzen von Maschinen
Information
Neben den für die Maschinen geforderten Hauptschaltern muss eine zentrale Schalteinrichtung vorhanden sein, mit der alle Maschinen und die Anschlüsse von Handmaschinen, ohne Abschalten der elektrischen Beleuchtung, abgeschaltet werden können (zentraler abschließbarer Hauptschalter oder verschließbarer Schaltkasten).
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Schalteinrichtungen für alle Maschinen | ||
| • zentral abschließbarer Hauptschalter | ||
| • oder verschließbarer Schaltkasten |
Druckluftanlage
Information
Druckbehälter und Kompressoren sind außerhalb des Maschinenraums aufzustellen. Zur Versorgung mit Druckluft müssen im Maschinenraum mehrere Anschlüsse für Verbraucher (z. B. Spannzylinder) vorhanden sein.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zapfstellen | ||
| Kompressor Aufstellung | ||
| Prüfung |
Absauganlage
Information
Bei der Bearbeitung von Holz muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass eine Konzentration von Holzstaub in der Luft von 2 mg/m3 oder weniger eingehalten wird. Das erreichen Sie durch eine wirksame Absaugung an den Maschinen, an den Anlagen und den Arbeitsplätzen. Das gilt auch für handgeführte Holzbearbeitungsmaschinen (Handmaschinen).
Den Stand der Absaugtechnik beschreibt auch die DGUV Information „Holzstaub – Gesundheitsschutz“ (DGUV Information 209-044).
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| alle Maschinen angeschlossen | ||
| Wirkung nach TRGS 553 Holzstaub | ||
| Nachweis – Einhaltung der Grenzwerte (Messprodokoll) | ||
| Wirkung nach DGUV Information 209-044 | ||
| Automatik- / Handschieber | ||
| Nachweis - Wirksamkeitskontrolle täglich / wöchentlich / monatlich / jährlich | ||
| Aufstellung der Absauganlage / des mobilen Entstaubers | ||
| Handmaschinenabsaugung (Staubsauger Klasse M) |
Rettungswege
Information
Als Rettungswege müssen in der Lehrwerkstätte mindestens zwei Ausgänge, möglichst an den gegenüberliegenden Wänden, vorhanden sein. Sie dürfen nicht in denselben Brandabschnitt des Gebäudes führen. Von jeder Stelle des Raums darf die Entfernung bis zum nächsten Ausgang nicht mehr als 25 m betragen.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Anzahl | ||
| Beleuchtung | ||
| Kennzeichnung |
Feuerlöscher
Information
In Lehrwerkstätten sind Feuerlöscher bereitzustellen und so im Bereich der Ausgänge anzubringen, dass sie jederzeit und schnell erreichbar sind. Kennzeichnen Sie die Standorte der Feuerlöscher. Es gilt die Arbeitsstättenrichtlinie A2.2 „Schutz bei Entstehungsbränden“.
Beispiel: Ein Maschinenraum mit 100 m2 Grundfläche erfordert Feuerlöscher mit mindestens 9 Löschmitteleinheiten (mindestens Leistungsklasse 27A, bedeutet: 27 = Größe des abgelöschten Normbrands, A = Brandklasse A). Die Leistungsklasse ist auf dem Feuerlöscher ersichtlich.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Anzahl | ||
| nächste Prüfung | ||
| Kennzeichnung |
Erste Hilfe
Information
In der Lehrwerkstätte ist mindestens ein „Verbandkasten E“ nach DIN 13169 bereitzustellen. Auf das Verbandmaterial muss während des Maschinenlehrgangs zugegriffen werden können. Zusätzlich muss ein Verbandbuch geführt werden (Datenschutz beachten).
Neben dem Verbandkasten muss eine Anleitung zur Ersten Hilfe aushängen, die auch Angaben über die zuständigen Ersthelfer und Ersthelferinnen und die Notrufnummern enthält, die wiederum auch in der Nähe des zur Werkstätte gehörenden Telefons gut sichtbar angebracht sein müssen. Ein telefonischer Notruf muss jederzeit möglich sein.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Verbandkasten nach DIN 13169 | ||
| Kennzeichnung | ||
| Anleitung zur Ersten Hilfe | ||
| Anzahl Ersthelferinnen / Ersthelfer |
Sicherheitskennzeichnung / Risikobereiche
Information
Die Risikobereiche an den Maschinen müssen gekennzeichnet sein (s. Lehrgangsbegleitheft „Holzbearbeitungsmaschinen – Handhabung und sicheres Arbeiten“), zum Beispiel mit selbstklebenden Markierungsstreifen, mit Farbmarkierungen oder per Leuchtdioden (LED’s).
In der Lehrwerkstätte müssen mindestens folgende Verbots-, Gebots-, Warn- und Rettungshinweise angebracht sein:
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Risikobereiche an den Maschinen | ||
| Rauchverbot | ||
| Gehörschutz | ||
| Schutzschuhe |
Unterweisungsplakate / Betriebsanleitung / Betriebsanweisung
Information
Bringen Sie die zur jeweiligen Maschine gehörenden Unterweisungsplakate der BGHM gut sichtbar im unmittelbaren Bereich der Holzbearbeitungsmaschinen an. Achten Sie darauf, dass Betriebsanleitungen für alle Lehrgangsteilnehmenden in der Nähe der Maschinen zugänglich sind. Es reicht aus, wenn ein Teil der Betriebsanleitung in Kopie vorhanden ist, der das sichere Betreiben und Instandhalten beschreibt.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Maschinen- / Unterweisungsplakate | ||
| Betriebsanleitungen der Maschinen |
Transport
Information
Für den Holztransport müssen geeignete Transport- und Tragehilfen und Schutzhandschuhe zur Verfügung stehen.
Krane und Gabelstapler dürfen von Lehrgangsteilnehmenden nicht bedient werden.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Kran | ||
| Gabelstapler | ||
| Plattenwagen | ||
| Horden- / Tischwagen etc. |
Schärfmaschine
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschinen | ||
| Aufstellung (evtl. wegen Funkenbildung) | ||
| Kennzeichnung | ||
| Schutzbrille |
Materiallager (Plattenlager / Holzlager)
Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.
Information
Senkrecht gelagerte Platten und Plattenabschnitte müssen gegen Umfallen gesichert sein.
Für Bohlen- und Bretterstapel gilt: Die Stapelhöhe darf das Vierfache der Stapelbreite nicht überschreiten.
Unterweisungen im Holzlager dürfen für die ganze Lehrgangsgruppe nur durchgeführt werden, wenn außer dem eigentlichen Arbeitsbereich eine Fläche von mindestens 10 m2 für die Teilnehmenden zur Verfügung steht. Die Raumgröße sollte mindestens 50 m2 (Erfahrungswert) betragen.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Raumgröße | ||
| Plattenlager (Platten gegen Umfallen gesichert) | ||
| Holzlager (maximale Stapelhöhen werden beachtet) | ||
| Tragehilfen für Plattentransport | ||
| Schutzhandschuhe für Massivholztransport |
Zuschnittbereich
Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.
Information
Unterweisungen im Zuschnittbereich dürfen für die ganze Lehrgangsgruppe nur durchgeführt werden, wenn den Teilnehmenden außer dem eigentlichen Arbeitsbereich eine Fläche von mindestens 10 m2 zur Verfügung steht. Die Raumgröße sollte mindestens 50 m2 (Erfahrungswert) betragen.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Raumgröße | ||
| Pendelkreissägemaschine | ||
| alternativ Gehrungskappmaschine oder Kappkreissägemaschine oder Auslegerkreissägemaschine |
Hilfsmittel / Vorrichtungen
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Tischverlängerungen (beidseitig fest oder abnehmbar) |
Optional – Plattenkreissägemaschinen
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschinen | ||
| Abfallbehälter | ||
| Bremseinrichtung - Auslaufzeit |
Schutz- und Arbeitsvorrichtungen
Information
Bringen Sie die für den Maschinenlehrgang erforderlichen Schutz- und Arbeitsvorrichtungen in der Nähe der Maschine übersichtlich und umrissmarkiert an.
Vorrichtungen, die regelmäßig benutzt werden, und Rüstzeug, wie Messeinrichtungen, müssen an der Maschine griffbereit aufbewahrt werden.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Vorrichtungen griffbereit an Maschinen angebracht | ||
| Übersichtlich und umrissmarkiert |
Tisch- und Formatkreissägemaschinen
Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.
Information
In TSM-Ausbildungswerkstätten muss mindestens eine Tisch- und Formatkreissägemaschine vorhanden sein, auf der Kreissägeblätter von mehr als 315 mm Durchmesser eingesetzt werden können. Zusätzlich kann eine zweite Tisch- und Formatkreissägemaschine eingesetzt werden mit Kreissägeblättern von weniger als 315 mm Durchmesser.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Anzahl der Maschinen | ||
| Zustand der Maschinen | ||
| Abfallbehälter | ||
| Bremseinrichtung - Auslaufzeit |
Hilfsmittel / Vorrichtungen
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Schiebestock | ||
| Schiebeholz | ||
| Sägehilfe | ||
| Winkel-Hilfsanschlag zum Schablonensägen | ||
| Spannelemente |
Werkzeuge
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Verbundsägeblatt (Längsschnitt) | ||
| Verbundsägeblatt (Querschnitt) | ||
| Verbundsägeblatt (Universal) | ||
| Verbundsägeblatt (beschichtete Platte) | ||
| Verstellnutwerkzeug 250 x 5 - 10 | ||
| CV-Sägeblatt (z. B. Exponat) |
Abrichthobelmaschine
Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.
Information
In TSM-Ausbildungswerkstätten sollten in der Abricht- bzw. Dickenhobelmaschine unterschiedliche Messerwellen zum Einsatz kommen. An der Abrichthobelmaschine müssen Vorschubapparate montiert werden können. Diese müssen direkt an die Maschine elektrisch angeschlossen werden können.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine | ||
| Vordere Werkzeugverdeckung (Brückenschutz) | ||
| Vorschubapparat - Befestigungsmöglichkeiten | ||
| Vorschubapparat - Stromanschluss direkt an der Maschine | ||
| Bremseinrichtung - Auslaufzeit |
Hilfsmittel / Vorrichtungen
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Schiebeholz | ||
| schwenkbarer Hilfsanschlag |
Werkzeug
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Satz Ersatzmesser (je 1 x) |
Dickenhobelmaschine
Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.
Information
In TSM-Ausbildungswerkstätten sollten in der Abricht- bzw. Dickenhobelmaschine unterschiedliche Messerwellen zum Einsatz kommen.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine | ||
| Bremseinrichtung - Auslaufzeit |
Werkzeug
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Satz Ersatzmesser (je 1 x) |
Tischbandsägemaschine
Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine | ||
| Bremseinrichtung - Auslaufzeit | ||
| Abfallbehälter |
Hilfsmittel / Vorrichtungen
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Schiebestock | ||
| Anlagewinkel | ||
| Vorrichtung gegen Verdrehen | ||
| Schablone zum Keile sägen | ||
| Tischverlängerung |
Tischfräsmaschinen
Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.
Information
In TSM-Ausbildungswerkstätten müssen zwei Tischfräsmaschinen vorhanden sein. Folgende Funktionsmerkmale müssen über diese abgedeckt sein:
- Stufenlose Drehzahlregulierung
- Elektrische Fräshöhenverstellung mit elektronischer Anzeige der Werkzeugposition
- Mechanische Verstellung der Frästiefe mit elektronischer Anzeige
- Schwenkbare Frässpindel
- Prüfzeichen „Staubgeprüft“
Falls nur eine Tischfräsmaschine vorhanden ist, muss die Anzahl der Lehrgangsteilnehmenden im TSM1 (früher TSM2) und TSM2 (früher TSM3) Lehrgang auf 8 reduziert werden (siehe Abschnitt „Voraussetzungen für Zuschüsse“).
Für jede Maschine muss ein vollständiger Satz Schutzvorrichtungen griffbereit zur Verfügung stehen. An Tischfräsmaschinen müssen außerdem Vorschubapparate montiert sein, die direkt an die Maschine angeschlossen werden können.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Anzahl der Maschinen | ||
| Zustand der Maschinen | ||
| Zustand des Vorschubapparats | ||
| Vorschubapparat - Stromanschluss direkt an der Maschine | ||
| Bremseinrichtung - Auslaufzeit |
Hilfsmittel / Vorrichtungen
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Druck- und Schutzvorrichtung | ||
| Bogenfeder | ||
| Druckrollen | ||
| Tischverlängerungen | ||
| Rückschlagsicherungen | ||
| Spannlade | ||
| Vorsetzbrett | ||
| Nachschiebeholz |
Messeinrichtungen / Werkzeuge
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Mess- / Einstelluhr | ||
| Verstellnuter 4 - 7,5 mm | ||
| Verstellnuter 8 - 16 mm | ||
| Universalmesserkopf | ||
| Profilfräser (Messer auswechselbar 110 x 22 x 30 o. ä.) | ||
| Profilfräser (fest) 120 x 30 x 30 o. ä. | ||
| Abplattfräser 200 x 18 x 30 o. ä. | ||
| Falzmesserköpfe HSS 125 x 40 x 30 o. ä. | ||
| Falzmesserköpfe HM 100 x 30 x 30 o. ä. | ||
| Schwenkmesserkopf 50 x 50 x 30 o. ä. | ||
| Zapfenschneidwerkzeuge komplett oder Schlitzscheiben 50 x 10 x 30 (2 x) | ||
| Nutfräswerkzeug 250 x 4 x 30 | ||
| Nutfräswerkzeug 250 x 6 x 30 oder 250 x 8 x 30 | ||
| Anlaufringsatz mit folgendem Durchmesser 85/90/95/100/105/110/115/120/125 |
Bandschleifmaschine (Breitband / Langband)
Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine | ||
| Bremseinrichtung - Auslaufzeit |
Kantenschleifmaschine
Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine | ||
| Bremseinrichtung - Auslaufzeit |
Hilfsmittel / Vorrichtungen
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Werkstückauflage zum Schleifen an der Umlenkrolle |
Langlochbohrmaschine
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine |
Hilfsmittel / Vorrichtungen
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Werkstückspannvorrichtungen | ||
| Spannvorrichtungen für Hilfsanschläge oder Schablonen |
Werkzeug
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Bohrer | ||
| Langlochbohrersatz (2 x) | ||
| Zapfenfräser |
Ständerbohrmaschine
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine |
Hilfsmittel / Vorrichtungen
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Maschinenschraubstock |
Werkzeug
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Spiralbohrersatz (Holz/Metall je 2 x) | ||
| Forstnerbohrersatz (2 x) |
Absaugbarer Schleifarbeitstisch
Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine |
Handschleifmaschine (Schwingschleifer, Rotex, …)
Information
Handmaschinen müssen an einen Entstauber für ortsveränderlichen Betrieb (EOB / Staubsauger) angeschlossen werden.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine |
Absaugbarer Handschleifklotz
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand des / der Handschleifklotzes / Handschleifklötze |
Handkreissägemaschinen
Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.
Information
Neben der Handkreissägemaschine für den Zuschnitt soll mindestens eine zweite Handkreissägemaschine vorhanden sein, die sich in Bauart und Funktion voneinander unterscheiden, wie Tauchkreissäge, Handkreissäge mit Pendelschutzhaube.
In den TSM-Maschinenlehrgängen müssen Handkreissägemaschinen mit einem Spaltkeil ausgerüstet sein. Sogenannte Einhandmaschinen sind für den TSM-Maschinenlehrgang nicht geeignet. Handmaschinen müssen an einen Entstauber für ortsveränderlichen Betrieb (EOB / Staubsauger) angeschlossen werden.
Tauchsäge
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine |
Handkreissäge mit Pendelschutzhaube
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine |
Hilfsmittel / Vorrichtungen
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zuschnittvorrichtung (Auflagegestell mit Unterlagen) | ||
| Führungsschiene |
Werkzeug
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Verbundsägeblatt für Massivholz (Längsschnitt) | ||
| Verbundsägeblatt für Plattenmaterial (Querschnitt) |
Handkettensägemaschine
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine |
Werkzeug
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zwei Sägeketten (rückschlagarm) |
Schnittschutzkleidung
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Helm mit Gesichtsschutz | ||
| Jacke | ||
| Hose | ||
| Schuhe | ||
| Handschuhe |
Handoberfräsmaschine (klein)
Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.
Information
Handmaschinen müssen an einen Entstauber für ortsveränderlichen Betrieb (EOB / Staubsauger) angeschlossen werden.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine |
Werkzeug
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Oberfräsersatz (zum Fügen, Fasen, Profilieren, …) |
Handoberfräsmaschine (groß)
Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.
Information
Handmaschinen müssen an einen Entstauber für ortsveränderlichen Betrieb (EOB / Staubsauger) angeschlossen werden.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine |
Werkzeug
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Oberfräsersatz (zum Fügen, Fasen, Profilieren, …) |
Handstichsägemaschine
Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.
Information
Handmaschinen müssen an einen Entstauber für ortsveränderlichen Betrieb (EOB / Staubsauger) angeschlossen werden.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine |
Werkzeug
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Sägeblätter (grobe, mittlere, feine Zahnteilung) |
Flachdübelfräsmaschine
Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.
Information
Handmaschinen müssen an einen Entstauber für ortsveränderlichen Betrieb (EOB / Staubsauger) angeschlossen werden.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine |
Werkzeug
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Formfedernutfräser | ||
| Harzgallenfräser |
Hand-Dübelfräsmaschine
Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.
Information
Handmaschinen müssen an einen Entstauber für ortsveränderlichen Betrieb (EOB / Staubsauger) angeschlossen werden.
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine |
Werkzeug
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Bohrer (verschiedene Größen) |
Handbohrmaschine (Akkuschrauber)
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine |
Säbelsäge
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand der Maschine |
Werkzeug
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Sägeblätter (grobe, mittlere, feine Zahnteilung) |
Sonstige Betriebsmittel
Einrichtungen zum Verleimen von Werkstücken, wie Verleimständer, …
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand des Betriebsmittels |
Arbeitstisch für den Einbau von Handmaschinen
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Zustand des Betriebsmittels |
Sonstige Persönliche Schutzausrüstung
| kein Handlungsbedarf Bemerkungen z. B.: Datum der letzten Prüfung | Handlungsbedarf Erforderliche Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Sicherheitsschuhe | ||
| Schutzbrille | ||
| Atemschutzmasken P2 |