12. Anforderungen an TSM-Ausbildungswerkstätten

Als Grundlage für einen überbetrieblichen Maschinenlehrgang TSM dienen die Rahmenlehrpläne der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im Tischlerei- / Schreinereihandwerk und das Lehrgangsbegleitheft „Holzbearbeitungsmaschinen – Handhabung und sicheres Arbeiten“. 

Die Ausbildungswerkstätte muss in Bezug auf die bauliche Einrichtung und ihre Ausstattung mit Maschinen, Vorrichtungen und Werkzeugen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Folgende Vorschriften sind besonders zu beachten:

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für die Ermittlung von betriebsbedingten Gefährdungen und Belastungen.

Die nachfolgende Auflistung ist keine Gefährdungsbeurteilung sondern zeigt lediglich die Mindestanforderungen an TSM-Ausbildungswerkstätten.

Lärmschutz

Information

Eine Ausbreitung des Maschinenlärms in angrenzende Werkstätten muss – nach den in der Praxis bewährten Regeln – ebenso durch bauliche Maßnahmen vermieden werden, wie die Schallreflexion innerhalb der Ausbildungswerkstätte.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Wände, Decken, Raumhöhe  
Räumliche Trennung – Maschinenraum / Bankraum  
Maschinen - Lärmgemindert  
Gehörschutz  
Reiniger für Gehörschutz  

Maschinenaufstellung

Information

Die Lehrgangsgruppe soll bei der Unterweisung freie Sicht auf die Maschine haben. Bei eingeschränkten Raumverhältnissen muss die Anzahl der Lehrgangsteilnehmenden verringert werden.

Für Maschinenlehrgänge mit höchstens 12 Teilnehmenden beträgt der Platzbedarf für die nachfolgend aufgeführten Maschinen mindestens 150 m2 (Erfahrungswert). Werden in der Werkstätte zusätzlich Maschinen aufgestellt oder ältere Maschinen gegen neue größere Maschinen mit höherem Platzbedarf getauscht, erhöht sich der Platzbedarf entsprechend.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Rückschlagbereich zu anderen Maschinen  
Wandaufstellung  
im Arbeitsraum  
Raumgröße  
Aufbewahrung der Vorrichtungen an den Maschinen  

Fußböden

Information

Fußböden müssen eben gestaltet und frei von Stolperstellen sein. Sie müssen im Werkstattbereich mindestens eine Rutschfestigkeit nach Bewertungsgruppe R10 aufweisen.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Rutschsicherheit (Bewertungsgruppe R10)  
Stolperstellen, Stufen usw.  

Beleuchtung

Information

An allen Maschinen und in allen Unterweisungsbereichen muss die Innenbeleuchtungsstärke, unabhängig vom Tageslicht, mindestens 750 Lux betragen. Das gilt auch dann, wenn Lichtquellen durch die Aufstellung der Teilnehmenden verdeckt werden.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Raumbeleuchtung ausreichend  
Arbeitsplatzbeleuchtung  

Elektrische Anlage

Information

Die elektrischen Anlagen und alle elektrischen Betriebsmittel müssen nach den elektrotechnischen Regeln – im Sinn der EG-Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG und der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3) – errichtet worden sein. Auf die vorgeschriebenen Prüfungen, dem § 5 der DGUV Vorschrift 3 entsprechend, wird verwiesen.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand (offensichtliche Mängel)  
Prüfung mit Nachweis (ortsfest / ortsveränderlich)  
Handmaschinen, Kabel etc.  

Einrichtungen gegen unbefugtes Benutzen von Maschinen

Information

Neben den für die Maschinen geforderten Hauptschaltern muss eine zentrale Schalteinrichtung vorhanden sein, mit der alle Maschinen und die Anschlüsse von Handmaschinen, ohne Abschalten der elektrischen Beleuchtung, abgeschaltet werden können (zentraler abschließbarer Hauptschalter oder verschließbarer Schaltkasten).

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Schalteinrichtungen für alle Maschinen  
• zentral abschließbarer Hauptschalter  
• oder verschließbarer Schaltkasten  

Druckluftanlage

Information

Druckbehälter und Kompressoren sind außerhalb des Maschinenraums aufzustellen. Zur Versorgung mit Druckluft müssen im Maschinenraum mehrere Anschlüsse für Verbraucher (z. B. Spannzylinder) vorhanden sein.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zapfstellen  
Kompressor Aufstellung  
Prüfung  

Absauganlage

Information

Bei der Bearbeitung von Holz muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass eine Konzentration von Holzstaub in der Luft von 2 mg/m3 oder weniger eingehalten wird. Das erreichen Sie durch eine wirksame Absaugung an den Maschinen, an den Anlagen und den Arbeitsplätzen. Das gilt auch für handgeführte Holzbearbeitungsmaschinen (Handmaschinen).

Den Stand der Absaugtechnik beschreibt auch die DGUV Information „Holzstaub – Gesundheitsschutz“ (DGUV Information 209-044).

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
alle Maschinen angeschlossen  
Wirkung nach TRGS 553 Holzstaub  
Nachweis – Einhaltung der Grenzwerte
(Messprodokoll)
  
Wirkung nach DGUV Information 209-044  
Automatik- / Handschieber  
Nachweis - Wirksamkeitskontrolle
täglich / wöchentlich / monatlich / jährlich
  
Aufstellung der Absauganlage / des mobilen Entstaubers  
Handmaschinenabsaugung (Staubsauger Klasse M)  

Rettungswege

Information

Als Rettungswege müssen in der Lehrwerkstätte mindestens zwei Ausgänge, möglichst an den gegenüberliegenden Wänden, vorhanden sein. Sie dürfen nicht in denselben Brandabschnitt des Gebäudes führen. Von jeder Stelle des Raums darf die Entfernung bis zum nächsten Ausgang nicht mehr als 25 m betragen.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Anzahl  
Beleuchtung  
Kennzeichnung  

Feuerlöscher

Information

In Lehrwerkstätten sind Feuerlöscher bereitzustellen und so im Bereich der Ausgänge anzubringen, dass sie jederzeit und schnell erreichbar sind. Kennzeichnen Sie die Standorte der Feuerlöscher. Es gilt die Arbeitsstättenrichtlinie A2.2 „Schutz bei Entstehungsbränden“.

Beispiel: Ein Maschinenraum mit 100 m2 Grundfläche erfordert Feuerlöscher mit mindestens 9 Löschmitteleinheiten (mindestens Leistungsklasse 27A, bedeutet: 27 = Größe des abgelöschten Normbrands, A = Brandklasse A). Die Leistungsklasse ist auf dem Feuerlöscher ersichtlich.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Anzahl  
nächste Prüfung  
Kennzeichnung  

Erste Hilfe

Information

In der Lehrwerkstätte ist mindestens ein „Verbandkasten E“ nach DIN 13169 bereitzustellen. Auf das Verbandmaterial muss während des Maschinenlehrgangs zugegriffen werden können. Zusätzlich muss ein Verbandbuch geführt werden (Datenschutz beachten).

Neben dem Verbandkasten muss eine Anleitung zur Ersten Hilfe aushängen, die auch Angaben über die zuständigen Ersthelfer und Ersthelferinnen und die Notrufnummern enthält, die wiederum auch in der Nähe des zur Werkstätte gehörenden Telefons gut sichtbar angebracht sein müssen. Ein telefonischer Notruf muss jederzeit möglich sein.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Verbandkasten nach DIN 13169  
Kennzeichnung  
Anleitung zur Ersten Hilfe  
Anzahl Ersthelferinnen / Ersthelfer  

Sicherheitskennzeichnung / Risikobereiche

Information

Die Risikobereiche an den Maschinen müssen gekennzeichnet sein (s. Lehrgangsbegleitheft „Holzbearbeitungsmaschinen – Handhabung und sicheres Arbeiten“), zum Beispiel mit selbstklebenden Markierungsstreifen, mit Farbmarkierungen oder per Leuchtdioden (LED’s).

In der Lehrwerkstätte müssen mindestens folgende Verbots-, Gebots-, Warn- und Rettungshinweise angebracht sein:

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Risikobereiche an den Maschinen  
Rauchverbot  
Gehörschutz  
Schutzschuhe  

Unterweisungsplakate / Betriebsanleitung / Betriebsanweisung

Information

Bringen Sie die zur jeweiligen Maschine gehörenden Unterweisungsplakate der BGHM gut sichtbar im unmittelbaren Bereich der Holzbearbeitungsmaschinen an. Achten Sie darauf, dass Betriebsanleitungen für alle Lehrgangsteilnehmenden in der Nähe der Maschinen zugänglich sind. Es reicht aus, wenn ein Teil der Betriebsanleitung in Kopie vorhanden ist, der das sichere Betreiben und Instandhalten beschreibt.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Maschinen- / Unterweisungsplakate  
Betriebsanleitungen der Maschinen  

Transport

Information

Für den Holztransport müssen geeignete Transport- und Tragehilfen und Schutzhandschuhe zur Verfügung stehen.
Krane und Gabelstapler dürfen von Lehrgangsteilnehmenden nicht bedient werden.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Kran  
Gabelstapler  
Plattenwagen  
Horden- / Tischwagen etc.  

Schärfmaschine

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschinen  
Aufstellung (evtl. wegen Funkenbildung)  
Kennzeichnung  
Schutzbrille  

Materiallager (Plattenlager / Holzlager)

Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.

Information

Senkrecht gelagerte Platten und Plattenabschnitte müssen gegen Umfallen gesichert sein.

Für Bohlen- und Bretterstapel gilt: Die Stapelhöhe darf das Vierfache der Stapelbreite nicht überschreiten.

Unterweisungen im Holzlager dürfen für die ganze Lehrgangsgruppe nur durchgeführt werden, wenn außer dem eigentlichen Arbeitsbereich eine Fläche von mindestens 10 m2 für die Teilnehmenden zur Verfügung steht. Die Raumgröße sollte mindestens 50 m2 (Erfahrungswert) betragen.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Raumgröße  
Plattenlager (Platten gegen Umfallen gesichert)  
Holzlager (maximale Stapelhöhen werden beachtet)  
Tragehilfen für Plattentransport  
Schutzhandschuhe für Massivholztransport  

Zuschnittbereich

Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“  zusammengestellt.

Information

Unterweisungen im Zuschnittbereich dürfen für die ganze Lehrgangsgruppe nur durchgeführt werden, wenn den Teilnehmenden außer dem eigentlichen Arbeitsbereich eine Fläche von mindestens 10 m2 zur Verfügung steht. Die Raumgröße sollte mindestens 50 m2 (Erfahrungswert) betragen.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Raumgröße  
Pendelkreissägemaschine  
alternativ Gehrungskappmaschine
oder Kappkreissägemaschine
oder Auslegerkreissägemaschine
  

Hilfsmittel / Vorrichtungen

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Tischverlängerungen
(beidseitig fest oder abnehmbar)
  

Optional – Plattenkreissägemaschinen

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschinen  
Abfallbehälter  
Bremseinrichtung - Auslaufzeit  

Schutz- und Arbeitsvorrichtungen

Information

Bringen Sie die für den Maschinenlehrgang erforderlichen Schutz- und Arbeitsvorrichtungen in der Nähe der Maschine übersichtlich und umrissmarkiert an.

Vorrichtungen, die regelmäßig benutzt werden, und Rüstzeug, wie Messeinrichtungen, müssen an der Maschine griffbereit aufbewahrt werden.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Vorrichtungen griffbereit an Maschinen angebracht  
Übersichtlich und umrissmarkiert  

Tisch- und Formatkreissägemaschinen

Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.

Information

In TSM-Ausbildungswerkstätten muss mindestens eine Tisch- und Formatkreissägemaschine vorhanden sein, auf der Kreissägeblätter von mehr als 315 mm Durchmesser eingesetzt werden können. Zusätzlich kann eine zweite Tisch- und Formatkreissägemaschine eingesetzt werden mit Kreissägeblättern von weniger als 315 mm Durchmesser.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Anzahl der Maschinen  
Zustand der Maschinen  
Abfallbehälter  
Bremseinrichtung - Auslaufzeit  

Hilfsmittel / Vorrichtungen

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Schiebestock  
Schiebeholz  
Sägehilfe  
Winkel-Hilfsanschlag zum Schablonensägen  
Spannelemente  

Werkzeuge

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Verbundsägeblatt (Längsschnitt)  
Verbundsägeblatt (Querschnitt)  
Verbundsägeblatt (Universal)  
Verbundsägeblatt (beschichtete Platte)  
Verstellnutwerkzeug 250 x 5 - 10  
CV-Sägeblatt (z. B. Exponat)  

Abrichthobelmaschine

Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.

Information

In TSM-Ausbildungswerkstätten sollten in der Abricht- bzw. Dickenhobelmaschine unterschiedliche Messerwellen zum Einsatz kommen. An der Abrichthobelmaschine müssen Vorschubapparate montiert werden können. Diese müssen direkt an die Maschine elektrisch angeschlossen werden können.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  
Vordere Werkzeugverdeckung (Brückenschutz)  
Vorschubapparat - Befestigungsmöglichkeiten  
Vorschubapparat - Stromanschluss direkt an der Maschine  
Bremseinrichtung - Auslaufzeit  

Hilfsmittel / Vorrichtungen

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Schiebeholz  
schwenkbarer Hilfsanschlag  

Werkzeug

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Satz Ersatzmesser (je 1 x)  

Dickenhobelmaschine

Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.

Information

In TSM-Ausbildungswerkstätten sollten in der Abricht- bzw. Dickenhobelmaschine unterschiedliche Messerwellen zum Einsatz kommen.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  
Bremseinrichtung - Auslaufzeit  

Werkzeug

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Satz Ersatzmesser (je 1 x)  

Tischbandsägemaschine

Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  
Bremseinrichtung - Auslaufzeit  
Abfallbehälter  

Hilfsmittel / Vorrichtungen

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Schiebestock  
Anlagewinkel  
Vorrichtung gegen Verdrehen  
Schablone zum Keile sägen  
Tischverlängerung  

Tischfräsmaschinen

Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.

Information

In TSM-Ausbildungswerkstätten müssen zwei Tischfräsmaschinen vorhanden sein. Folgende Funktionsmerkmale müssen über diese abgedeckt sein:

  • Stufenlose Drehzahlregulierung
  • Elektrische Fräshöhenverstellung mit elektronischer Anzeige der Werkzeugposition
  • Mechanische Verstellung der Frästiefe mit elektronischer Anzeige
  • Schwenkbare Frässpindel
  • Prüfzeichen „Staubgeprüft“

Falls nur eine Tischfräsmaschine vorhanden ist, muss die Anzahl der Lehrgangsteilnehmenden im TSM1 (früher TSM2) und TSM2 (früher TSM3) Lehrgang auf 8 reduziert werden (siehe Abschnitt „Voraussetzungen für Zuschüsse“). 

Für jede Maschine muss ein vollständiger Satz Schutzvorrichtungen griffbereit zur Verfügung stehen. An Tischfräsmaschinen müssen außerdem Vorschubapparate montiert sein, die direkt an die Maschine angeschlossen werden können.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Anzahl der Maschinen  
Zustand der Maschinen  
Zustand des Vorschubapparats  
Vorschubapparat - Stromanschluss direkt an der Maschine  
Bremseinrichtung - Auslaufzeit  

Hilfsmittel / Vorrichtungen

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Druck- und Schutzvorrichtung  
Bogenfeder  
Druckrollen  
Tischverlängerungen  
Rückschlagsicherungen  
Spannlade  
Vorsetzbrett  
Nachschiebeholz  

Messeinrichtungen / Werkzeuge

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Mess- / Einstelluhr  
Verstellnuter 4 - 7,5 mm  
Verstellnuter 8 - 16 mm  
Universalmesserkopf  
Profilfräser
(Messer auswechselbar 110 x 22 x 30 o. ä.)
  
Profilfräser
(fest) 120 x 30 x 30 o. ä.
  
Abplattfräser 200 x 18 x 30 o. ä.  
Falzmesserköpfe HSS 125 x 40 x 30 o. ä.  
Falzmesserköpfe HM 100 x 30 x 30 o. ä.  
Schwenkmesserkopf 50 x 50 x 30 o. ä.  
Zapfenschneidwerkzeuge komplett
oder Schlitzscheiben 50 x 10 x 30 (2 x)
  
Nutfräswerkzeug 250 x 4 x 30  
Nutfräswerkzeug 250 x 6 x 30 oder 250 x 8 x 30  
Anlaufringsatz mit folgendem Durchmesser
85/90/95/100/105/110/115/120/125
  

Bandschleifmaschine (Breitband / Langband)

Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  
Bremseinrichtung - Auslaufzeit  

Kantenschleifmaschine

Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  
Bremseinrichtung - Auslaufzeit  

Hilfsmittel / Vorrichtungen

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Werkstückauflage zum Schleifen an der
Umlenkrolle
  

Langlochbohrmaschine

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  

Hilfsmittel / Vorrichtungen

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Werkstückspannvorrichtungen  
Spannvorrichtungen für Hilfsanschläge oder 
Schablonen
  

Werkzeug

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Bohrer  
Langlochbohrersatz (2 x)  
Zapfenfräser  

Ständerbohrmaschine

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  

Hilfsmittel / Vorrichtungen

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Maschinenschraubstock  

Werkzeug

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Spiralbohrersatz (Holz/Metall je 2 x)  
Forstnerbohrersatz (2 x)  

Absaugbarer Schleifarbeitstisch

Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  

Handschleifmaschine (Schwingschleifer, Rotex, …)

Information

Handmaschinen müssen an einen Entstauber für ortsveränderlichen Betrieb (EOB / Staubsauger) angeschlossen werden.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  

Absaugbarer Handschleifklotz

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand des / der
Handschleifklotzes / Handschleifklötze
  

Handkreissägemaschinen

Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.

Information

Neben der Handkreissägemaschine für den Zuschnitt soll mindestens eine zweite Handkreissägemaschine vorhanden sein, die sich in Bauart und Funktion voneinander unterscheiden, wie Tauchkreissäge, Handkreissäge mit Pendelschutzhaube.

In den TSM-Maschinenlehrgängen müssen Handkreissägemaschinen mit einem Spaltkeil ausgerüstet sein. Sogenannte Einhandmaschinen sind für den TSM-Maschinenlehrgang nicht geeignet. Handmaschinen müssen an einen Entstauber für ortsveränderlichen Betrieb (EOB / Staubsauger) angeschlossen werden.

Tauchsäge

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  

Handkreissäge mit Pendelschutzhaube

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  

Hilfsmittel / Vorrichtungen

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zuschnittvorrichtung (Auflagegestell mit Unterlagen)  
Führungsschiene  

Werkzeug

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Verbundsägeblatt für Massivholz (Längsschnitt)  
Verbundsägeblatt für Plattenmaterial (Querschnitt)  

Handkettensägemaschine

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  

Werkzeug

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zwei Sägeketten (rückschlagarm)  

Schnittschutzkleidung

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Helm mit Gesichtsschutz  
Jacke  
Hose  
Schuhe  
Handschuhe  

 

Handoberfräsmaschine (klein)

Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.

Information

Handmaschinen müssen an einen Entstauber für ortsveränderlichen Betrieb (EOB / Staubsauger) angeschlossen werden.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  

Werkzeug

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Oberfräsersatz (zum Fügen, Fasen, Profilieren, …)  

Handoberfräsmaschine (groß)

Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.

Information

Handmaschinen müssen an einen Entstauber für ortsveränderlichen Betrieb (EOB / Staubsauger) angeschlossen werden.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  

Werkzeug

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Oberfräsersatz (zum Fügen, Fasen, Profilieren, …)  

Handstichsägemaschine

Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.

Information

Handmaschinen müssen an einen Entstauber für ortsveränderlichen Betrieb (EOB / Staubsauger) angeschlossen werden.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  

Werkzeug

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Sägeblätter (grobe, mittlere, feine Zahnteilung)  

Flachdübelfräsmaschine

Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.

Information

Handmaschinen müssen an einen Entstauber für ortsveränderlichen Betrieb (EOB / Staubsauger) angeschlossen werden.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  

Werkzeug

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Formfedernutfräser  
Harzgallenfräser  

Hand-Dübelfräsmaschine

Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ zusammengestellt.

Information

Handmaschinen müssen an einen Entstauber für ortsveränderlichen Betrieb (EOB / Staubsauger) angeschlossen werden.

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  

Werkzeug

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Bohrer (verschiedene Größen)  

Handbohrmaschine (Akkuschrauber)

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  

Säbelsäge

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand der Maschine  

Werkzeug

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Sägeblätter (grobe, mittlere, feine Zahnteilung)  

Sonstige Betriebsmittel

Einrichtungen zum Verleimen von Werkstücken, wie Verleimständer, …

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand des Betriebsmittels  

Arbeitstisch für den Einbau von Handmaschinen

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Zustand des Betriebsmittels  

Sonstige Persönliche Schutzausrüstung

 kein Handlungsbedarf
Bemerkungen
z. B.: Datum der letzten Prüfung
Handlungsbedarf
Erforderliche Maßnahmen
 
Sicherheitsschuhe  
Schutzbrille  
Atemschutzmasken P2