10. Lehrgangsmaterial / Teilnahmebescheinigung

Anmeldung bezüglich Lehrgangsmaterial

Um das TSM-Lehrgangsbegleitheft und Teilnahmebescheinigungen von der BGHM zu erhalten, müssen die geplanten TSM-Maschinenlehrgänge spätestens 8 Wochen vor Beginn gemeldet werden.

Die Anmeldung erfolgt an folgende E-Mail.  

Alle TSM-Ausbilderinnen und TSM-Ausbilder erhalten auf Wunsch von der BGHM Informationsmaterial über den Online-Shop www.bghm.de, (Webcode 193). 

TSM-Lehrgangsbegleitheft

Alle Auszubildenden erhalten über den Lehrgangsträger / Bildungsträger kostenlos das Lehrgangsbegleitheft „Holzbearbeitungsmaschinen – Handhabung und sicheres Arbeiten“.

Teilnahmebescheinigung

Die Teilnahmebescheinigungen für TSM-Maschinenlehrgänge stellt der Lehrgangsträger / Bildungsträger aus.

Die Teilnahmebescheinigungen dürfen grundsätzlich erst am Ende des jeweiligen Lehrgangsabschnitts ausgehändigt werden und auch nur an die Auszubildenden, die jeden Lehrgangsabschnitt ohne wesentliche Fehlzeiten besucht haben. Als wesentlich gilt eine Fehlzeit von mehr als einem Tag pro Lehrgangswoche.

Eine Teilnahmebescheinigung kann auch bei einer kürzeren Abwesenheitszeit oder wegen mangelnder Mitarbeit verweigert werden, wenn der oder die Auszubildende dadurch die im Maschinenlehrgang vermittelten Kenntnisse nicht erworben hat.

Der Lehrgangsträger / Bildungsträger muss den Ausbildungsbetrieb über die Fehlzeiten informieren. Für Auszubildende, denen die Teilnahmebescheinigung verweigert worden ist, darf kein Zuschuss beantragt werden.