6. Lehrgangsteilnehmende

Zu TSM-Maschinenlehrgängen werden Personen eingeladen, die sich im Tischlerei- oder Schreinereihandwerk ausbilden lassen.

Die Teilnahme am TSM-Maschinenlehrgang soll Auszubildenden auch ermöglicht werden, wenn der jeweilige Ausbildungsbetrieb es wünscht und die jeweilige Ausbildungsordnung die Ausbildung an Holzbearbeitungsmaschinen vorsieht (z. B. in den Handwerken: Holzmechanik, Drechseln, Modellbau, Glasbau).

Die Lehrgangsteilnehmenden müssen das 15. Lebensjahr vollendet haben und über die erforderlichen Grundkenntnisse verfügen (siehe Abschnitt „Zeitpunkt und Ziel der Maschinenlehrgänge“). Alle Teilnehmenden müssen während des Maschinenlehrgangs enganliegende Kleidung und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen, wie Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille.