Instandhaltungsarbeiten auf Dächern

Technische Einrichtungen, die der Inspektion, Wartung und Instandsetzung bedürfen, werden oft auf Dächern installiert. Sie sind häufig nur über die Dachfläche zu erreichen. Hierfür müssen sichere Verkehrswege und Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.
Die häufigsten Unfallursachen bei Dacharbeiten sind:
- Sturz vom Dachrand (Außenkante oder Kante zum Innenhof)
- Sturz durch nicht durchsturzsichere Dachflächen
- Sturz durch eine Dachöffnung
- Sturz durch Lichtkuppeln oder sonstige Belichtungselemente
Die Folge solcher Unfälle sind oft schwere oder tödliche Verletzungen. Dabei sind vor allem Personen betroffen, die Instandhaltungsarbeiten durchführen. Viele dieser Unfälle sind zu vermeiden, wenn die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden bzw. die Persönliche Schutzausrüstung benutzt wird.
Nicht durchsturzsichere Bauteile und Dachflächen
Alle Bauteile, die nicht sicher betreten werden bzw. die beim Betreten brechen können, gelten als nicht durchsturzsicher. Nicht durchsturzsichere Bauteile können z. B. sein:
- Faserzement-Dachplatten nach DIN EN 492
- Faserzement-Wellplatten nach DIN EN 494
- Asbestzement-Wellplatten
- Bitumenwellplatten
- Lichtplatten, Lichtbänder
- Lichtkuppeln, Oberlichter
- Glasdächer
- Verglasungen, z. B. Shed-Dächer
- Photovoltaikelemente
Vor dem Begehen des Daches muss bekannt sein, ob nicht durchsturzsichere Bauteile oder Flächen vorhanden sind.
Pflichten und Vorgehensweise
Verantwortliche wie Bauherrn, Eigentümerinnen oder Vermieter eines Gebäudes haben grundsätzlich Verkehrssicherungspflichten gegenüber Dritten. Diese sind ebenfalls für Ausstattung und Gestaltung der Arbeitsplätze und Verkehrswege auf den Dächern der Gebäude zu berücksichtigen. Die Tätigkeiten auf den Dächern müssen ermittelt und die Dächer hinsichtlich der Gefahren bewertet werden.
Hilfestellung bieten hier Checklisten (siehe Webcode 424).
Schutzmaßnahmen bei Arbeiten auf Dächern
Die Schutzmaßnahmen bei Arbeiten auf Dächern sind abhängig von der Absturzhöhe, der Dachneigung, dem Umfang und der Dauer der auszuführenden Arbeiten, der Dacheindeckung und den Witterungseinflüssen (Hitze, Wind, Regen und Schnee).
Für den Zugang auf das Dach sind bei regelmäßigen Instandhaltungsarbeiten innenliegende oder außenliegende Treppen vorzusehen. Ist dies betriebstechnisch nicht möglich, sollen Steigleitern geplant werden. Die Verwendung von tragbaren Anlegeleitern als Verkehrsweg für regelmäßige Instandhaltungsarbeiten ist nicht zulässig. Es müssen dauerhaft installierte Verkehrswege vorhanden sein. Nur in begründeten Ausnahmefällen und wenn das Wartungsintervall sehr gering ist (z. B. bei privaten Nutzern) und der zu überbrückende Höhenunterschied nicht mehr als 5,00 m beträgt, kann eine Anlegeleiter in Betracht gezogen werden. An der Ausstiegsstelle muss in einem Abstand von 0,60 m eine Anschlagmöglichkeit für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vorhanden sein (mit der Hand erreichbar).
Ab einer Absturzhöhe von 1 m sind gemäß ArbStättV an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen Schutzvorrichtungen oder andere sichere Maßnahmen zu treffen sowie die Gefahrenbereiche abzusperren und zu kennzeichnen. Dabei haben technische Schutzmaßnahmen Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen.

Lichtkuppeln und Lichtbänder, die konstruktiv nicht durchsturzsicher sind, müssen mit geeigneten Umwehrungen, Überdeckungen oder Unterspannungen ausgeführt sein, die ein Durchstürzen von Beschäftigten verhindern. Werden Überdeckungen oder Umwehrungen gewählt und es finden Arbeiten im Bereich direkt an der Lichtkuppel statt, müssen zusätzliche Maßnahmen gegen Absturz bei geöffneten Lichtkuppeln oder Lichtbändern getroffen werden. Eine geeignete Schutzmaßnahme ist in diesen Bereichen eine installierte Unterspannung.
Weitere Informationen zum Sicheren Begehen von Dächern finden Sie in unserem Lernportal ("Sicheres Begehen von Dächern").
Links & Downloads
Gesetze/Verordnungen
- BetrSichV "Betriebssicherheitsverordnung" (Link: juris)
- ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Link: BAuA)
- ASR A1.8 Verkehrswege (Link: BAuA)
Normen
Normen erhalten Sie z. B. bei DIN Media GmbH.
- DIN 4426:2017-01 “Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege - Planung und Ausführung”
Formulare Gefährdungsbeurteilung / Einweisung / Unterweisung
- Gefährdungsbeurteilung Bau- und Montagearbeiten (allgemein)
- Gefahrenanalyse für Bestandsdächer
- Erlaubnisschein (Dachbegehungsschein) für Instandhaltungsarbeiten auf dem Dach
- Unterweisungsnachweis Instandhaltungsarbeiten auf Dächern
Arbeitsschutz Kompakt (AsK)