Gerüste und fahrbare Arbeitsbühnen

Arbeitsgerüst auf einer Baustelle
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Gerüste sind vorübergehend errichtete Baukonstruktionen veränderlicher Länge, Breite und Höhe, die an der Verwendungsstelle aus Gerüstbauteilen zusammengesetzt, ihrer Bestimmung entsprechend verwendet und wieder auseinandergenommen werden können. Unterschieden wird dabei grundsätzlich zwischen Arbeitsgerüsten, Schutzgerüsten und Traggerüsten. 
Arbeitsgerüste sind Gerüste, von denen aus Arbeiten durchgeführt werden können. Sie haben außer den Beschäftigten und ihren Werkzeugen auch das jeweils für die Arbeiten erforderliche Material zu tragen.
Schutzgerüste sind Fang- oder Dachfanggerüste, die Beschäftigte vor einem tieferen Absturz schützen. Sie können auch als Schutzdächer oder als Arbeitsgerüste mit Bekleidung eingesetzt werden, um Beschäftigte, Maschinen, Geräte und anderes vor herabfallenden Gegenständen zu schützen. 
Traggerüste sind temporäre Unterstützungen für Teile eines Bauwerks und können Lasten so lange aufnehmen, bis die Konstruktion selbst eine ausreichende Tragfähigkeit erreicht hat. Sie nehmen auch Lasten von Bauteilen, Anlagen, Personen und Arbeitsmitteln auf und können zusätzlich für die zeitweilige Lagerung von Baustoffen, Bauteilen oder Ausrüstung verwendet werden.

Fahrbare Arbeitsbühnen sind gerüstähnliche, temporäre, freistehende Konstruktionen aus vorgefertigten Einzelteilen, deren Abmessungen durch Konstruktion und Bemessung festgelegt sind und die vier Ständer mit Fahrrollen sowie eine oder mehrere Belagflächen besitzen.

Fahrbare Arbeitsbühnen vor blauem Himmel
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Verwendung

Gerüste und fahrbare Arbeitsbühnen müssen insbesondere folgenden grundlegenden Anforderungen genügen:

  • Sie müssen standsicher sein, so dass ein Umstürzen ausgeschlossen ist.
  • Sie müssen über einen sicheren Zugang erreichbar sein.
  • Sie müssen über Einrichtungen verfügen, die einen Absturz verhindern.

Planung und Organisation

Vor dem Auf- und Abbau bzw. der Verwendung ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, in der vor allem geeignete Maßnahmen gegen Absturz und herabfallende Gegenstände festgelegt sind. Dabei ist die Rangfolge ─ Absturzsicherung, Auffangeinrichtung, Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – zu berücksichtigen. Für den Aufbau sind vor allem konstruktive Lösungen geeignet, die Beschäftigte bereits beim Betreten der nächsthöheren Plattform durch einen umlaufenden Seitenschutz sichern. Weiterhin ist zu überprüfen, ob das ausgewählte Gerüst oder die ausgewählte fahrbare Arbeitsbühne für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist und einer allgemein anerkannten Regelausführung entspricht. Ist das nicht der Fall, ist ein gesonderter Brauchbarkeitsnachweis erforderlich.

Aufbau- und Verwendungsanleitung

Hersteller von Gerüsten und fahrbare Arbeitsbühnen stellen Aufbau- und Verwendungsanleitungen für verschiedene Konfigurationen zur Verfügung, die die Regelausführung beschreiben und somit als Brauchbarkeitsnachweis gelten. Weitere Regelausführungen für spezielle Gerüstbauarten sind in entsprechenden Normen beschrieben.

Gerüste und fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten auf- oder abgebaut werden. Diese müssen speziell für diese Arbeiten unterwiesen sein.

Prüfung und Inaugenscheinnahme

Nach der Montage muss eine Prüfung der Gerüste und fahrbaren Arbeitsbühnen durch eine zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden. Obwohl spätere Veränderungen durch Gerüstnutzende grundsätzlich verboten sind, kommt es immer wieder zum Entfernen von Bauteilen (z. B. Seitenschutz, Beläge). Daher haben Nutzerinnen und Nutzer vor dem Gebrauch eine Inaugenscheinnahme durch eine qualifizierte (Gerüste) oder fachkundige (fahrbare Arbeitsbühnen) Person durchführen zu lassen. Dabei wird vor allem die Eignung des Gerüsts oder der fahrbaren Arbeitsbühne für die durchzuführenden Tätigkeiten und die Wirksamkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen kontrolliert.

Links & Downloads

Gesetze/Verordnungen

Technische Regeln

Normen erhalten Sie z. B. bei DIN Media.

  • DIN 4074-1:2012-06 Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit – Teil 1: Nadelschnittholz
  • DIN 4420-1:2004-03 Arbeits- und Schutzgerüste – Teil 1: Schutzgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung
  • DIN 4420-3:2006-01 Arbeits- und Schutzgerüste – Teil 3: Ausgewählte Gerüstbauarten und ihre Regelausführungen
  • DIN EN 39:2001-11 Systemunabhängige Stahlrohre für die Verwendung in Trag- und Arbeitsgerüsten – Technische Lieferbedingungen
  • DIN EN 74-1:2005-12 Kupplungen, Zentrierbolzen und Fußplatten für Arbeitsgerüste und Traggerüste – Teil 1: Rohrkupplungen – Anforderungen und Prüfverfahren
  • DIN EN 1004:2005-03 Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen
  • DIN EN 12810-1:2004-03 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Produktfestlegungen
  • DIN EN 12810-2:2004-03 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 2: Besondere Bemessungsverfahren und Nachweise
  • DIN EN 12811-1:2004-03 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Teil 1: Arbeitsgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung
  • DIN EN 12811-2:2004-04 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Teil 2: Informationen zu den Werkstoffen