Montage/Wartung von Photovoltaik- und Solaranlagen

Drei Männer installieren Solarpanels auf einem Dach
© Elenathewise - Fotolia.com

Bei Photovoltaik (PV) wird mithilfe von Solarzellen elektrische Energie aus Sonnenlicht erzeugt. Diese Solarzellen sind in Solarmodulen enthalten, die auf freistehenden Strukturen (meist auf Dächern) montiert werden. In vielen Fällen wird der erzeugte Gleichstrom von einem Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt, der in das Stromnetz eingespeist und verwendet oder in Stromspeichern gespeichert werden kann.

Organisation

Bei der Montage und Wartung von PV-Anlagen handelt es sich um Bauarbeiten nach der DGUV Vorschrift 38, was weitere organisatorische Maßnahmen erfordert.

Für die Tätigkeit ist eine projektbezogene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Beschäftigten sind vor Ort zu den Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Dies gilt auch für Beschäftigte von Fremdfirmen. Bei der Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen auf einer Baustelle ist die Zuordnung der organisatorischen Aufgaben schriftlich bei der Auftragsvergabe zu regeln, damit alle Maßnahmen eingehalten werden, und es ist ein Koordinator zu bestimmen. Ist der Unternehmer oder die Unternehmerin nicht selbst auf der Baustelle, ist eine aufsichtsführende Person für die Montageleitung schriftlich zu benennen, die vor Ort die Vertretung übernimmt.

Für den Notfall sind die Rettungskette zur Rettung von Personen auf hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie Maßnahmen nach elektrischer Körperdurchströmung und Störlichtbogeneinwirkung sicherzustellen.

Auf Baustellen muss eine Montageanweisung vorliegen. Diese enthält sicherheitsrelevante Informationen für die aufsichtsführende Person vor Ort, die anzuwendenden Schutzmaßnahmen und den Arbeitsablauf.

Weiterführende Informationen sind dem Thema „Bauarbeiten“ (Webcode 222) zu entnehmen.

Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass für sicheres Arbeiten auf Dächern die Witterungsverhältnisse (z. B. Wind, Regen, Schnee, Glatteis) berücksichtigt werden.

Icon Aufrufezeichen

Auf Dächern mit Asbestzementprodukten dürfen keine Photovoltaikanlagen montiert werden.

Verkehrswege

Beim Zugang zum Dach sind Verkehrswege durch das Gebäude zu bevorzugen, wobei der Dachausstieg sicher sein muss. Alternativ sind Treppentürme, Aufzüge oder Treppenaufstiege in einem Gerüst zu verwenden. Die Verwendung von Anlegeleitern bei der Montage ist unzulässig, Leitern dürfen hierbei nur innenliegend im Gerüst eingesetzt werden. Anlegeleitern dürfen als Verkehrsweg nur in begründeten Fällen unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden (maximal 5,00 m Höhenunterschied und nur für kurzzeitige Arbeiten). Über die Leiter darf kein Lastentransport stattfinden.

Bei den Verkehrswegen auf dem Dach muss eine ausreichende Tragfähigkeit der Dachfläche und anderer Bauteile gewährleistet sein. Als grundsätzlich nicht ausreichend tragfähig und damit nicht durchsturzsicher sind z. B. Wellplatten, Lichtkuppeln, Lichtplatten oder Lichtbänder anzusehen.

Schutzmaßnahmen gegen Absturz

PV-Anlagen werden meist auf Dächern angebracht, so dass die Arbeit in der Höhe stattfindet und Absturzgefahr besteht. Es sind technische Schutzmaßnahmen gegen Absturz zu ergreifen. Dabei sind Absturzsicherungen (Schutzgerüste) gegenüber Auffangeinrichtungen (Fanggerüste, Auffangnetze) zu bevorzugen. Nur wenn diese Schutzmaßnahmen nicht möglich sind, darf Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) eingesetzt werden.

Besteht die Gefahr eines Durchsturzes wie beispielsweise bei Glasdächern oder lichtdurchlässigen Kunststoffplatten, müssen zusätzlich Schutzmaßnahmen wie tragfähige Überdeckungen, Geländer, lastverteilende Beläge, Laufstege oder untergespannte Netze eingesetzt werden.

Lagerung und Transport der Module

Lasten (wie Module) sollten möglichst nicht manuell transportiert werden. Stattdessen sind Materialaufzüge oder Krane zu bevorzugen. Dabei ist auf eine korrekte Ladungssicherung zu achten. Wenn ein manuelle Transport unumgänglich ist, muss er über ein Arbeitsgerüst erfolgen. Stolperstellen sind zu vermeiden.
Beim Transport und während der Montage kann das Tragen von Schutzhandschuhen Schnittverletzungen verhindern.

Bei den PV-Modulen besteht die Gefahr der Schwerpunktverlagerung und damit des Abrutschens der Module von Gerüsten oder Dachflächen. Neben dem Transport der Module muss daher in der Gefährdungsbeurteilung auch die Lagerung betrachtet und Maßnahmen zur sicheren Lagerung festgelegt werden.

Elektrische Gefährdung

Die elektrotechnischen Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung durchgeführt werden. Die Montage der Unterkonstruktion, die Befestigung der Module und das Zusammenstecken der Modulstrings erfolgt oft durch andere Gewerke wie zum Beispiel Zimmerei oder Heizungsbau. Diese Gewerke müssen elektrotechnisch mindestens unterwiesen sein. Sowohl der Anschluss der Anlage an das Spannungsnetz als auch die Abnahme und die Inbetriebnahme dürfen nur eingetragene Elektroinstallateure durchführen. Bei Arbeiten an der DC-Seite von PV-Anlagen sind die „5 PV-Sicherheitsregeln“ (Link: BG ETEM) zu beachten.

Ist die Herstellung von Spannungsfreiheit bzw. Stromfreiheit nicht möglich, sind Maßnahmen und ein geeignetes Arbeitsverfahren für die Arbeit unter Spannung einzusetzen. Empfohlen für Arbeiten an PV-Anlagen ist hierbei „Arbeiten mit Isolierhandschuhen“.

Für die Durchführung von Arbeiten an elektrischen Anlagen ist die Benennung eines oder einer Anlagenverantwortlichen und Arbeitsverantwortlichen nötig. Der oder die Anlagenverantwortliche ist eine Elektrofachkraft mit Weisungsbefugnis, die die Arbeiten koordiniert, anweist und die Arbeitsmethoden und Sicherheitsmaßnahmen festlegt. Der oder die Arbeitsverantwortliche hat umfassende elektrotechnische Kenntnisse (in der Regel eine Elektrofachkraft) und trägt die unmittelbare Verantwortung für die durchgeführten Arbeiten. Bei kleinen Anlagen (bis 30 kWp) kann eine Person gleichzeitig die Aufgaben des Anlagen- und des Arbeitsverantwortlichen übernehmen.

Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung

Bei der Arbeit im Freien sind die Beschäftigten der natürlichen UV-Strahlung der Sonne ausgesetzt, die zu sofortigen und langfristigen Schädigungen führen kann. Die Exposition kann durch eine schattige Unterstellmöglichkeit während der Pausen und durch Vermeiden von Arbeiten zur Mittagszeit, wenn die Strahlung besonders intensiv ist, verringert werden. Zusätzlich sind personenbezogene Schutzmaßnahmen notwendig, wie z. B. körperbedeckende und lichtdichte Kleidung, Kopfbedeckung, Sonnenbrille und schweißfeste UV-Schutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor.

Wartung/Prüfung

Damit die Photovoltaikanlage zuverlässig hohe Erträge bringt, muss sie regelmäßig geprüft und instandgehalten werden. Die DIN-Normen geben eine jährliche Prüfung vor (DIN EN 62446-1 und DIN EN 12975/12976), die Schadensversicherer fordern ebenfalls regelmäßige Prüfungen.

Zu Beginn jeder Wartung werden in der Regel alle Komponenten der PV-Anlage einer Sichtprüfung unterzogen: Solar-/Photovoltaikmodule, Montagesystem, Kabel und Leitungen, Wechselrichter, Zähler, Blitzschutz, Stromspeicher.

Neben der Sichtprüfung sind thermografische Untersuchungen mit einer Infrarotkamera sinnvoll, um Schwachstellen, Produktions- und Verschaltungsfehler, Verschattungsprobleme und Defekte zu erkennen.

Links & Downloads