Hochgelegene Arbeitsplätze

Hochgelegene Arbeitsplätze sind beispielsweise Bühnen oder andere hochgelegene Flächen, die auch als Arbeitsplätze benutzt werden. Falls solche Flächen mehr als 1 m über dem Boden oder einer anderen tragfähigen Fläche liegen und betreten werden müssen, sind ständige Sicherungen nötig, die den Absturz von Personen verhindern.
Werden Arbeiten in der Höhe ausgeführt, müssen ein sicherer Verkehrsweg ausgewählt, die Tragfähigkeit (Standsicherheit) geprüft und wirksame Absturzschutzmaßnahmen festgelegt werden.


1. Sicherer Verkehrsweg
- Dauer
- Anzahl Personen
- Material/Werkzeug
- Höhenunterschied
- Umfeld
- Untergrund
2. Sicherer Standplatz
- Tragfähigkeit
- Oberflächenbeschaffenheit
- Witterung
3. Wirksame Absturzsicherung
- Technische Maßnahmen haben Vorrang
- Seitenschutz/Randsicherung
- Auffangeinrichtungen
- Persönliche Schutzeinrichtung gegen Absturz (PSAgA)
- Rückhaltesystem vor Auffangsystem!
- Rettungskonzept erforderlich
Für Arbeiten in der Höhe können auch geeignete Arbeitsmittel, zum Beispiel Gerüste, fahrbare Arbeitsbühnen oder Hubarbeitsbühnen, zum Einsatz kommen.
Ausnahmsweise und unter besonderen Bedingungen können auch Leitern verwendet werden.
Bei Arbeiten an Gebäudekonstruktionen oder in der Instandhaltung wird PSA gegen Absturz benutzt, wenn keine technischen Schutzmaßnahmen möglich sind.
Bei der Verwendung dieser Arbeitsmittel sind die Herstellervorgaben und die Einsatz- und Verwendungsbeschränkungen zu berücksichtigen.
Es gibt verschiedene Tätigkeiten, die in der Höhe durchgeführt werden. Hier besteht ein erhöhtes Absturzrisiko, so dass im Vorfeld die Koordination, Kommunikation und der Informationsaustausch wichtige Voraussetzungen sind, um ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Links & Downloads
Gesetze/Verordnungen
Technische Regeln
- TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen" (Link: BAuA)
- TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen" (Link: BAuA)
- TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten" (Link: BAuA)
- TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern" (Link: BAuA)
- TRBS 2121 Teil 3 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen" (Link: BAuA)
- TRBS 2121 Teil 4 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Heben von Personen mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln" (Link: BAuA)
- ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Link: BAuA)