Hochgelegene Arbeitsplätze

Hubarbeitsbühne als hochgelegener Arbeitsplatz
© BGHM

Hochgelegene Arbeitsplätze sind beispielsweise Bühnen oder andere hochgelegene Flächen, die auch als Arbeitsplätze benutzt werden. Falls solche Flächen mehr als 1 m über dem Boden oder einer anderen tragfähigen Fläche liegen und betreten werden müssen, sind ständige Sicherungen nötig, die den Absturz von Personen verhindern.

Werden Arbeiten in der Höhe ausgeführt, müssen ein sicherer Verkehrsweg ausgewählt, die Tragfähigkeit (Standsicherheit) geprüft und wirksame Absturzschutzmaßnahmen festgelegt werden.

Treppe als Verkehrsweg auf hochgelegenen Arbeitsplatz
© PERI Deutschland
Hochgelegene Arbeitsplätze mit Absturzsicherung
© BGHM

1. Sicherer Verkehrsweg

  • Dauer
  • Anzahl Personen
  • Material/Werkzeug
  • Höhenunterschied
  • Umfeld
  • Untergrund

2. Sicherer Standplatz

  • Tragfähigkeit
  • Oberflächenbeschaffenheit
  • Witterung

3. Wirksame Absturzsicherung

  • Technische Maßnahmen haben Vorrang
  • Seitenschutz/Randsicherung
  • Auffangeinrichtungen
  • Persönliche Schutzeinrichtung gegen Absturz (PSAgA)
  • Rückhaltesystem vor Auffangsystem!
  • Rettungskonzept erforderlich

Für Arbeiten in der Höhe können auch geeignete Arbeitsmittel, zum Beispiel Gerüste, fahrbare Arbeitsbühnen oder Hubarbeitsbühnen, zum Einsatz kommen.

Ausnahmsweise und unter besonderen Bedingungen können auch Leitern verwendet werden.

Bei Arbeiten an Gebäudekonstruktionen oder in der Instandhaltung wird PSA gegen Absturz benutzt, wenn keine technischen Schutzmaßnahmen möglich sind.

Bei der Verwendung dieser Arbeitsmittel sind die Herstellervorgaben und die Einsatz- und Verwendungsbeschränkungen zu berücksichtigen.

Es gibt verschiedene Tätigkeiten, die in der Höhe durchgeführt werden. Hier besteht ein erhöhtes Absturzrisiko, so dass im Vorfeld die Koordination, Kommunikation und der Informationsaustausch wichtige Voraussetzungen sind, um ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen.

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