Arbeitsschutz Kompakt Nr. 081

Verwendung von Gerüsten

Vor dem Arbeiten:

  • Vor jeder Benutzung auf sichere Funktion und augenfällige Mängel prüfen
    (fachkundige Person, z. B. Aufsichtsführende(r)).
  • Wenn Mängel festgestellt werden, das Gerüst nicht benutzen, bis sie abgestellt sind.
  • Nach außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Sturm) eine Prüfung durch eine beim Gerüstersteller beschäftigte, zur Prüfung befähigte Person veranlassen.
  • Die Beschäftigten müssen fachlich und körperlich geeignet sein.
  • Beschäftigte müssen in der Gerüstbenutzung unterwiesen sein.
  • Fertiggestellte und geprüfte Gerüste müssen gekennzeichnet sein (11) (z. B. Gerüstersteller, Bauart, Last- und Breitenklasse, Warnhinweise).
  • Nach Fertigstellung des Gerüsts muss ein Plan für den Gebrauch vorliegen (z. B. Gerüstersteller, Prüfnachweis, Zugänge, Verwendungsbeschränkungen).

Während der Arbeiten (Verwendung):

  • Erst nach endgültiger Fertigstellung und Freigabe benutzen.
  • Nur sichere und geeignete Zugänge und Aufstiege benutzen (12).
  • Außenliegende Leitergänge sind verboten; Ausnahme: bis 5 m Höhe.
  • Es sollte vermieden werden, gleichzeitig auf übereinanderliegenden Arbeitsplätzen zu arbeiten.
  • Auf mögliche Absturzgefahr zwischen Gerüst und Gebäude achten.
  • Fanggerüste und Schutzdächer sind von Material oder Werkzeugen freizuhalten.
  • Keine eigenmächtigen Veränderungen am Gerüst vornehmen.
  • Mängel sind der aufsichtführenden Person zu melden.
  • Maximale Belastung entsprechend der vorgegebenen Lastklasse nur einmal pro Gerüstfeld aufbringen.
  • Bei Materiallagerung ausreichend breiten Durchgang auf dem Beleg frei lassen (mind. 0,20 m).
  • Klappen in den Durchstiegsbelägen geschlossen halten.
  • Kein Material von Gerüsten abwerfen.
  • Kein Material auf Beläge werfen.
  • Stolperfallen beseitigen.
  • Nicht auf Beläge abspringen.
  • Standsicherheit des Gerüsts nicht durch Ausschachtungen gefährden.

Weitere Informationen:

Stand: 02/2023