Seite drucken / PDF erstellen

Drücken Sie Strg und P. Im Druckerdialog können Sie nun auswählen, ob Sie die Information drucken möchten oder als PDF auf Ihrem Rechner speichern wollen.

Icon Drucken

Arbeitsschutz Kompakt Nr. 107

Rettungskonzept beim Einsatz von PSA gegen Absturz

Rettungshubgerät sowie Flachlagerung nach der Rettung aus hängender Position
© BGHM

Vor dem Arbeiten:

  • Auf der Grundlage einer anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung muss bei der Verwendung von PSAgA ein konkretes Rettungskonzept festgelegt werden.
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, dabei u. a. Folgendes beachten:
    • Art und Umfang der Gefährdungen für die an der Rettung
      beteiligten Personen
    • Festlegung der erforderlichen Eigenschaften der Rettungsausrüstung
    • Festlegung des geeigneten Rettungsverfahrens:
    • aktive Rettung (rettende Person lässt sich gemeinsam mit zu rettender Person ab)
    • passive Rettung (rettende Person steht auf sicherer Ebene)
    • Festlegung der passenden Rettungsausrüstung (Gurte, Schlaufen, Hubgeräte, Abseilgeräte, Verbindungselemente, Anschlageinrichtungen)
  • Bewertung und Auswahl der Rettungsausrüstung
    • Eignung für die gegebenen Bedingungen
    • Eignung entsprechend den ergonomischen Anforderungen
  • Theoretische und praktische Unterweisung der rettenden Personen vor der ersten Benutzung sowie 1-mal jährlich nach § 12 ArbSchG sowie § 4 DGUV Vorschrift 1
  • Ein schlüssiges Rettungskonzept kann nicht dadurch ersetzt werden, dass ein öffentlicher Rettungsdienst einbezogen wird (öffentliche Rettungsdienste verfügen zudem häufig nicht über Einrichtung und Personal zur Höhenrettung).
  • Verwendung von zugelassener Rettungsausrüstung
    • CE-Kennzeichnung
    • Konformitätserklärung
    • Gebrauchsanleitung
  • Festlegung von Rettungswegen
  • Absprache des Rettungskonzepts vor Aufnahme der Tätigkeit mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen
  • Die Ausrüstung muss vor Ort sein.
  • Die rettenden Personen müssen körperlich geeignet sein und umfassende Kenntnisse über die Ausrüstung sowie praktische Erfahrung besitzen.

Während der Arbeiten/der Rettung:

  • Vor jeder Benutzung Sicht- und Funktionsprüfung durchführen.
  • Geeignete Anschlagpunkte festlegen, unbeabsichtigtes Lösen ausschließen.
  • Rettungsmaßnahmen unverzüglich einleiten.
  • Notruf tätigen, bei Bedarf Notarzt/Notärztin anfordern.
  • Hängende Person beruhigen und zum Bewegen auffordern.
  • ACHTUNG: bei längerem bewegungslosen Hängen  im Auffanggurt können Gesundheitsgefahren auftreten.
    → Hängetrauma (orthostatischer Schock, Lebensgefahr)
  • Eigenmaßnahmen: Prusikschlinge oder Halteseil mit Längeneinstellvorrichtung benutzen.
  • Keine Rettungshubgeräte Klasse B (Bild 1) und Abseilgeräte über flüssigen Stoffen verwenden.

Nach dem Arbeiten/der Rettung:

  • Symptome eines Hängetraumas prüfen:
    • Blässe
    • Schwitzen
    • Kurzatmigkeit
    • Puls- und Blutdruckanstieg
    • Sehstörung
    • Schwindel
    • Übelkeit
    • später Puls- und Blutdruckabfall
  • Nach der Rettung sind in Abhängigkeit des Gesundheitszustands die üblichen Maßnahmen der Ersten Hilfe anzuwenden.
  • Bei der Lagerung wird der Wunsch der betroffenen Person berücksichtigt; eine Flachlagerung ist möglich.
  • Die früher übliche Kauerstellung bei Bewusstsein der Person wird nicht mehr empfohlen.
  • Beschädigte oder durch Sturz belastete Rettungsausrüstung ist der Benutzung zu entziehen, wenn nicht eine sachkundige Person der weiteren Benutzung zugestimmt hat.
  • Nach Bedarf, jedoch mindestens 1-mal jährlich muss eine sachkundige Person eine Prüfung der Rettungsausrüstung durchführen.

Weitere Informationen:

Stand: 04/2020