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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 082

Absturzgefahr bei Instandhaltungsarbeiten auf Dächern

Dach mit Absturzsicherung
© BGHM

Vor dem Arbeiten:

  • Vor Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung/Arbeitsanweisung erstellen.
  • Ab- und durchsturzgefährdete Bereiche (z. B. Dachrand, Lichtkuppeln, nicht durchsturzsichere Dacheindeckung) feststellen.
  • Unterweisung der Beschäftigten anhand der zuvor aufgeführten Dokumente durchführen.
  • Sicheren Aufstieg zum Dach und sicheren Zugang zum Arbeitsplatz einrichten. Bei regelmäßigen Instandhaltungsarbeiten festen Aufstieg einrichten (z. B. Steigleitern mit Rückenschutz).
  • Absturzsicherungsmaßnahmen nach TOP-Prinzip treffen (Umwehrungen, Durchsturzsicherungen, Auffangeinrichtungen, Absperrungen (mind. 2 m Abstand zur Absturzkante) oder PSA gegen Absturz).
  • PSA gegen Absturz nur im begründeten Einzelfall einsetzen, wenn technische Maßnahmen aus z. B. baulichen Gründen nicht durchführbar sind.
  • Ausreichende Breite (mind. 0,6 m) von Verkehrswegen vorsehen.
  • Ausreichende Ausleuchtung der Verkehrswege (mind. 20 lx) und Arbeitsplätze (mind. 200 lx) vorsehen.
  • Verkehrswege regelmäßig prüfen und instand halten.
  • Beschäftigungsbeschränkungen prüfen und beachten (z. B. bei Jugendlichen).
  • Tätigkeiten beim Einsatz von Fremdfirmen abstimmen und überwachen.
  • Zutrittsverbote festlegen und kennzeichnen. 
  • Wettergeschehen beachten. Beschäftigungsverbot bei schlechten Wetterbedingungen (z. B. Glätte oder Schnee) prüfen und, falls erforderlich, erlassen.
  • Verantwortlichkeiten klar festlegen.
  • Notfallmaßnahmen festlegen (Rettungskonzept, Feuerlöscher usw.).
  • Bei Einsatz von PSA gegen Absturz eine besondere Unterweisung mit praktischen Übungen durchführen.
  • Rettungskonzept für PSA gegen Absturz erstellen und abgeleitete Maßnahmen umsetzen (z. B. Ausrüstung vorhalten und Retter qualifizieren).
  • Bei Bedarf Wetterschutzbekleidung bereitstellen.

Während der Arbeiten:

  • Alleinarbeit beim Einsatz von PSA gegen Absturz vermeiden.
  • (P)RCD bei elektrischen Betriebsmitteln einsetzen.
  • Feuerlöscher vorhalten bei Arbeiten mit Brandgefahr (z. B. Schweiß- oder Trennarbeiten und Handhabung von Gefahrstoffen).
  • Verkehrs- und Fluchtwege freihalten.
  • Wettergeschehen beachten.

Nach den Arbeiten:

  • Arbeitsplatz aufräumen und alle Materialien mitnehmen.
  • PSA gegen Absturz auf Beschädigungen prüfen.
  • PSA gegen Absturz von befähigter Person nach Bedarf, jedoch mind. einmal jährlich, prüfen.

Weitere Informationen:

Stand: 03/2022