DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention

Einleitung

Das vorliegende Kompendium „Grundsätze der Prävention“ bietet den Unternehmen ein Werkzeug, um die grundlegenden Themen der Prävention umfassend abdecken zu können. Es beinhaltet die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“, zusätzliche Hilfestellungen und Anmerkungen sowie weiterführende Hinweise bzw. Links.

Mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 werden grundsätzliche Vorgaben für die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes als verbindlichen Pflichten festgelegt. Adressaten sind Unternehmer und Versicherte.

Die DGUV Regel 100-001 konkretisiert die DGUV Vorschrift 1. Sie erläutert, mit welchen organisatorischen Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. Darüber hinaus bündelt sie Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der UV-Träger.

Regeln sind fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden.
Konkretisierungen oder Erläuterungen sind den Bestimmungstexten der Unfallverhütungsvorschrift, die in blau hinterlegten Boxen angezeigt werden, unmittelbar nachgeordnet. Erfolgt eine Konkretisierung oder Erläuterung unmittelbar nach der Paragraphenüberschrift, gilt diese für den gesamten Paragraphen.

Die zusätzlichen Hilfestellungen und Anmerkungen stellen den dritten Teil dieses Kompendiums dar. Sie verknüpfen die Vorschrift und die Regel mit dem Präventionswissen und ergänzen sie um branchenorientierte Hinweise und Beispielen Guter Praxis.

Zur besseren Lesbarkeit wird eine einheitliche Bezeichnung für die männliche und weibliche Form verwendet.