Spritz- und Druckgießen

SpritzgießmaschineQuelle: KraussMaffei

Mit Spritzgießmaschinen werden komplexe Formteile aus Kunststoff und Gummi in unterschiedlichen Industriebereichen hergestellt. Dabei wird die geschmolzene Formmasse unter hohem Druck und hoher Temperatur in das Werkzeug eingespritzt.

Mit Druckgießmaschinen werden Formteile aus Metall hergestellt. Dabei wird geschmolzenes Metall unter hohem Druck in eine geteilte Form eingespritzt und unter Druck solange gehalten, bis das Metall erstarrt ist.

Für beide Maschinenarten gibt es in der Industrie ein sehr weites Anwendungsfeld. Dazu gehören Industriezweige wie die Automobilindustrie und deren Zulieferbetriebe, Herstellbetriebe im Bereich der Medizintechnik, der Elektrotechnik und Elektronik aber auch die verfahrenstechnische Industrie. Typisch für viele Anwendungen ist der hohe Automatisierungsgrad im Bereich der Fertigung, da Zusatzfunktionen wie Sprühen und Entnahme der Formteile mit Handling-Geräten oder über Roboter ausgeführt werden.

Das Bild oben zeigt eine horizontal schließende, hydraulische Spritzgießmaschine in Zweiplattenausführung. 

Spritzgießmaschinen

Spritzgießmaschinen werden im Rahmen der europäischen Gesetzgebung als besonders gefährliche Maschinen eingestuft und fallen somit unter den Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Für diese Maschinen sind im Artikel 12 der Maschinenrichtlinie die Anforderungen für die Konformitätsbewertungsverfahren beschrieben, die u.a. auch die Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle vorsehen beziehungsweise zwingend erforderlich machen, wenn diese Maschinen abweichend von den sicherheitstechnischen Anforderungen einer harmonisierten Norm gebaut werden und der Hersteller nicht das Verfahren nach Anh. X der Maschinenrichtlinie durchführt.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Spritzgießmaschinen sind in der DIN EN ISO 20430:2020 "Kunststoff- und Gummimaschinen – Spritzgießmaschinen – Sicherheitsanforderungen" formuliert. Diese löst die bislang gültige DIN EN 201:2009 gleichen Titels ab, die noch bis 15.04.2023 unter der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG harmonisiert bleibt.

Druckgießmaschinen

Druckgießmaschinen sind in der Maschinenrichtlinie als nicht besonders gefährliche Maschinen eingestuft. Die Hersteller unterliegen im Hinblick auf die Konformitätsbewertungsverfahren den üblichen Abläufen, die in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beschrieben sind. Außerdem erstellen sie diese erforderlichen Konformitätserklärungen überwiegend in eigener Verantwortung. In Sachen technische Umsetzung wird in vielen Fällen der Rat der BGHM- Fachbereiche eingeholt.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Druckgießmaschinen sind in der DIN EN 869:2009 "Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsanforderungen an Metall-Druckgießanlagen" festgehalten.

Aufgaben der BGHM

Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Holz und Metall (HM) des Fachbereiches Holz und Metall ist der BGHM zugeordnet. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle ist als notifizierte Stelle (Nr. 0697) in Brüssel benannt und hat die Zulassung, EG Baumusterprüfungen an Spritzgießmaschinen durchzuführen. Namhafte europäische Hersteller erstellen ihre Konformitätserklärung auf der Grundlage von Baumusterprüfbescheinigungen dieser Prüfstelle.

Weitere Schwerpunkte der BGHM-Aufgaben liegen in der Erarbeitung der harmonisierten Normen, in der entwicklungsbegleitenden Beratung und Prüfung neuer Technologien zusammen mit den Maschinenherstellern, in der Unterstützung von Mitgliedsbetrieben bei der Umrüstung und Automatisierung von bestehenden Maschinen und Anlagen und in der Mitarbeit zur europäischen Koordination der notifizierten Stellen im Bereich der Spritzgießmaschinen (VG4). Die Ergebnisse sind in den technischen Datenblättern der europäischen Koordination unter CNB/M/04.xxx aufgeführt.

Weiterführende Informationen und Downloads

  • DIN EN 201:2009 - Kunststoff- und Gummimaschinen - Spritzgießmaschinen – Sicherheitsanforderungen
  • DIN EN ISO 20430:2020-11 - Kunststoff- und Gummimaschinen - Spritzgießmaschinen – Sicherheitsanforderungen
  • DIN EN 869:2009 - Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsanforderungen an Metall-Druckgießanlagen

Die Normen können beim Beuth-Verlag bezogen werden.