Pressen und Schmieden

Presse
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Unfälle an Pressen führen in der Regel zu schweren Verletzungen. Aus diesem Grund ist der Unfallverhütung an diesen Maschinen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Beschaffenheitsanforderungen für (Schmiede-) Pressen der Metallbearbeitung

Erstmals im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebrachte und in Betrieb genommene Pressen unterliegen der EG-Richtlinie 2006/ 42/ EG für Maschinen und müssen die in AnhangI dieser Richtlinie aufgeführten, grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen erfüllen. Von einer Übereinstimmung mit der EG-Richtlinie 2006/ 42/ EG für Maschinen kann man ausgehen, wenn beim Bau von Pressen der Metallbearbeitung die folgenden Norm angewendet werden:

  • DIN EN ISO 16092-1 "Werkzeugmaschinen-Sicherheit - Pressen - Teil 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen" | Ausgabe Februar 2018
  • DIN EN ISO 16092-2 "Werkzeugmaschinen-Sicherheit - Pressen - Teil 2: Sicherheitsanforderungen für mechanische Pressen" | Ausgabe September 2020
  • DIN EN ISO 16092-3 "Werkzeugmaschinen-Sicherheit - Pressen - Teil 3: Sicherheitsanforderungen für hydraulische Pressen" | Ausgabe Februar 2018
  • DIN EN ISO 16092-4 "Werkzeugmaschinen-Sicherheit - Pressen - Teil 4: Pneumatische Pressen" | Ausgabe September 2020
  • DIN EN 14673 "Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsanforderungen an hydraulisch angetriebene Warm-Freiformschmiedepressen zum Schmieden von Stahl und NE-Metallen" | Ausgabe November 2006

Die Normen können z. B. beim Beuth-Verlag bezogen werden.

Alte, nicht wesentlich veränderte und nicht in den EWR importierte Pressen (ohne "CE") müssen den Beschaffenheitsanforderungen nach Betriebssicherheitsverordnung genügen.

Aussagen zur Konkretisierung der Mindest-Beschaffenheitsanforderungen nach Betriebssicherheitsverordnung in Bezug auf verschiedene Arten alter Kalt- Pressen der Metallbearbeitung (ohne "CE") macht die DGUV- Information 209-030 "Pressenprüfung".

Bestimmungen für den bzw. bewährte Maßnahmen beim Betrieb von Pressen der Metallbearbeitung

Jugendliche dürfen an Pressen in der Regel nicht beschäftigt werden.

Einrichter und Kontrollpersonen benötigen für ihren Einsatz eine spezielle Ausbildung und müssen älter sein als 18 Jahre.

An Pressen bislang nicht Beschäftigte werden während der Einarbeitung besonders beaufsichtigt werden, Betriebsanweisungen sind zu erstellen und die an Pressen Beschäftigten mit deren Inhalt vertraut zu machen, in der Einarbeitungsphase werden sie von erfahrenen Mitarbeitern begleitet.

Bei Handeinlegearbeiten wird die Betriebsart "Einzelhub" eingestellt.

Wenn - außer bei der üblichen Handbeschickung - der Eingriff zwischen die Werkzeughälften nötig wird, wird die Ausschalteinrichtung betätigt.

Beim Arbeiten an Gesenkbiegepressen wird niemals bei eingeschalteter Steuerung mit der Hand zwischen Ober- und Unterwerkzeug durchgegriffen.

Dem Einrichten von Pressen wird eine Kontrollmaßnahme auf korrekten und sicheren eingerichteten Zustand nachgeschaltet.

Störungen beseitigt ausschließlich die Fachperson bei in sicherem Zustand befindlicher Presse.

Der Stößel größerer hydraulischer Oberkolbenpressen wird bei Arbeiten am eingebauten Werkzeug verriegelt/ abgestützt. Ggfs. werden hydraulisch oder pneumatisch betätigte Ziehkissen im Tisch bei Arbeiten am eingebauten Werkzeug gesichert (falls möglich) oder abgesenkt - außer es besteht kein Verletzungsrisiko durch Absinken.

Pressen müssen turnusmäßig durch befähigte Personen geprüft werden (bewährte Prüffrist: mindestens einmal jährlich).

Weiterführende Informationen und Downloads