Fahrzeuginstandhaltung

Ein Kfz-Mechaniker schaut prüfend in einen Motorraum. © jörn buchheim / Fotolia.com

Fahrzeuge sind in ihrer Vielfalt, ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Aber sie verschleißen und müssen gewartet oder instandgesetzt werden. Diese Tätigkeiten fasst das Thema "Fahrzeug-Instandhaltung" zusammen.

Dabei geht es um alle Landfahrzeuge, die betriebsmäßig durch Maschinenkraft bewegt oder gezogen werden, also Personen- und Lastkraftwagen, Motorräder, Anhängefahrzeuge, landwirtschaftliche Maschinen, Schienenfahrzeuge, Bagger, Lader, gleislose Erdbaugeräte, Gleiskettenfahrzeuge, Mobilkrane, Flurförderzeuge, Bodengeräte der Luftfahrt (Schleppgeräte, Transportgeräte, Be- und Entladegeräte für Luftfahrzeuge, Ver- und Entsorgungsgeräte). Nicht gemeint sind alle Flug- und Wasserfahrzeuge

Aktuelle Techniken

Aktuelle Techniken werden in Zusammenarbeit mit relevanten Herstellern und Instituten regelmäßig in Frage gestellt und gegebenenfalls dem neuesten Stand der Technik angepasst. Für neue Techniken wie z.B. der Elektromobilität werden die Gefährdungen eingeschätzt und Risiken beurteilt. Dazu gehört auch die Definition und Beschreibung der Qualität von Mitarbeiterqualifizierungen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit Herstellern, Betreibern und Verbänden unverzichtbar.

Recht und Normen

Mit der DGUV Regel 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung" (bisher BGR 157) werden aktuelle Gesetze und Verordnungen konkretisiert. Die Betrachtung gliedert sich dabei in bauliche Einrichtungen, Geräte und Maschinen und Tätigkeiten.

Für einige Maschinenarten, wie z. B. Radmontiermaschinen, gibt es keine nationalen oder internationalen Normen, demzufolge wird besonderes Augenmerk auf die Zertifizierung von Arbeitsmitteln gelegt. Die eingehende Prüfung zum GS-Zeichen wird durch unsere speziell ausgebildeten Mitarbeiter gewährleistet.

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